Nidwalden will Gemeinden mehr Zeit für Gesamtrevisionen einräumen
Die Nidwaldner Regierung will sechs Gemeinden mehr Zeit für Gesamtrevisionen einräumen.
Die Nidwaldner Regierung will sechs Gemeinden mehr Zeit für ihre Gesamtrevisionen einräumen. Damit soll verhindert werden, dass die Gemeinden Baugesuche künftig doppelt prüfen müssen.
Für die Gemeinden, welche ihre Gesamtrevisionen bis 1. Januar 2025 noch nicht abgeschlossen haben, gilt eine Übergangsbestimmung, wie die Staatskanzlei Nidwalden am Mittwoch erklärte. Baugesuche müssen ab diesem Zeitpunkt dem bisherigen sowie dem neuen Baurecht standhalten.
Dies führe zu einem markanten Mehraufwand für die Gemeinden, da sie Baugesuche fortan doppelt prüfen müssten, liess sich Regierungsrätin Therese Rotzer-Mathyer in der Mitteilung zitieren. Deshalb soll die sogenannte «Vorwirkung» bei den laufenden Revisionen aufgehoben werden. Ein Nachteil für Dritte bestehe nicht.
Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen
Das letzte Wort hat der Landrat, welcher am 18. Dezember darüber debattieren soll. Die Regierung beantragt zudem, auf eine zweite Lesung zu verzichten, damit die Gesetzesänderung so schnell wie möglich Inkrafttreten kann.
Die sechs Gemeinden werden angehalten, ihre Gesamtrevisionen voranzutreiben und bis 1. Januar 2027 abzuschliessen.