NW: Regierung gegen Unkostenübernahme von Kollegischüler
Gegen die Übernahme von Kostenbeiträgen für Kollegiatinnen und Kollegiaten hat sich die Nidwaldner Regierung ausgesprochen.
Die Nidwaldner Regierung hat sich gegen die Übernahme der Unkostenbeiträge von Kollegischülerinnen und Kollegischülern ausgesprochen. Die Gemeinden müssten für die Mehrkosten aufkommen, begründet sie ihren Entscheid.
Die Regierung rechnet mit Mehrkosten von rund 350'000 Franken pro Jahr, wie sie in ihrer Stellungnahme vom Donnerstag auf eine Motion schrieb. Zudem gebe es für finanziell schlechter situierte Familien bereits die Möglichkeit, eine Kostenreduktion zu beantragen.
Lernende des Kollegiums in Stans müssen keine Schulgebühren bezahlen. Ihre Eltern müssen jedoch für gewisse Unkosten wie Lehrmittel, Schulmaterialien, Transporte oder Aufwände für Exkursionen aufkommen, wie es hiess.
Landrätin Denise Weger (GLP) forderte in einer Motion, dass die ersten drei Schuljahre unentgeltlich erfolgen sollten.
Regierungsstandpunkt zur Finanzfrage
Die Regierung betonte in ihrer Stellungnahme, dass sie ihrer Pflicht, einen unentgeltlichen Grundschulunterricht anzubieten, bereits heute nachkomme. Dies mit der Möglichkeit, anschliessend das Kurzzeitgymnasium am Kollegium zu besuchen.
Zur Übernahme der besagten Unkosten sei der Kanton nicht verpflichtet. Sie rät dem Landrat, die Motion abzulehnen.