Nur noch Elektrofahrzeuge für die Bundesverwaltung
Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, beschafft das VBS ab diesem Jahr für die Bundesveraltung nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesverwaltung beschafft ab diesem Jahr nur noch Elektrofahrzeuge.
- Bundesrätin Viola Amherd hat eine entsprechende Regelung erlassen.
- Diese Massnahme wurde im Zuge des Klimapaketes des Bundesrates beschlossen.
Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, beschafft das VBS ab diesem Jahr für die Bundesveraltung nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), hat eine entsprechende Regelung erlassen.
Diese Massnahme wurde im Zuge des Klimapaketes des Bundesrates für die Bundesverwaltung beschlossen, wie das VBS am Donnerstag mitteilte. Die Bundesverwaltung verfügt über zivil immatrikulierte Fahrzeuge. Bestellt werden diese von den einzelnen Verwaltungseinheiten beim Bundesamt für Rüstung armasuisse als zentrale Beschaffungsstelle, die zum VBS gehört.
Das VBS hat auf Anfang Jahr die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen angepasst. Im Grundsatz werden nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge angeschafft.
Dabei handelt es sich um rein batteriebetriebene Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit Energieträger Wasserstoff oder Methanol. Diesen gleichgestellt sind Fahrzeuge, die mit einer anderen, gleichwertigen CO2-neutralen Technologie betrieben werden.
40 von 1500 Fahrzeugen rein elektrisch
Die Anschaffung von Fahrzeugen mit fossilen Treibstoffen bleibt in begründeten Fällen weiterhin möglich, etwa dort, wo noch keine Elektrofahrzeuge verfügbar sind, die den Anforderungen genügen.
Die Bundesverwaltung hat zurzeit rund 1500 zivil immatrikulierte Fahrzeuge. Davon sind rund 40 rein elektrisch betrieben. Pro Jahr werden zwischen 150 und 200 Verwaltungsfahrzeuge beschafft, 2019 waren davon neun Fahrzeuge rein elektrisch betrieben.
Auslöser der Revision der VBS-Weisungen waren die Bundesratsbeschlüsse zum Klimapaket für die Bundesverwaltung vom 3. Juli 2019 und vom 13. Dezember 2019. Damit verpflichtete der Bundesrat die zivile Bundesverwaltung zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 um 50 Prozent gegenüber 2006 und das VBS zu einer Reduktion um mindestens 40 Prozent gegenüber 2001.