Online-Stalker vor Gericht: «Nur Kritik, kein Stalking»
Zwei mutmassliche Online-Stalker der Ex-Kantonsrätin Spiess-Hegglin weisen alle Vorwürfe zurück.
Die zwei mutmasslichen Online-Stalker der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin haben am Mittwoch vor Bezirksgericht Pfäffikon jede böse Absicht von sich gewiesen. «Wer in die Öffentlichkeit gehe, müsse mit Kritik rechnen.» Er habe niemanden beleidigt oder verleumdet, das seien Fakten», sagte der 49-jährige Fusspfleger. Er sage nur seine Meinung. Einiges sei dabei etwas härter ausgedrückt, anderes weniger.
Persönlich getroffen habe er Spiess-Hegglin noch nie. Für den Anwalt von Spiess-Hegglin ging es beim Prozess in Pfäffikon jedoch nicht um «freie Meinungsäusserung», sondern klar um Stalking.
Hass und Frauenfeindlichkeit
Die beiden Beschuldigten – vor Gericht steht auch ein 79-jähriger Rentner – seien seit Jahren «im Hass auf Spiess-Hegglin vereint». Viel tiefer als die beiden Beschuldigten könne man dabei nicht sinken. So hätten sie unter anderem Spiess-Hegglins Gesicht auf Porno-Bilder montiert und diese auf einer Website veröffentlicht. «Ein wesentliches Motiv ist ihre Frauenfeindlichkeit».
Die Staatsanwältin, die beim Prozess nicht anwesend war, fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Busse von 600 Franken, dies unter anderem wegen mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung, Beschimpfung, Pornografie und weiterer Delikte.
Strafanforderungen der Staatsanwaltschaft
Der 79-jährige Rentner, bei dem die Liste der Vorwürfe etwas kürzer ist, soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken bestraft werden. Dazu soll er mit 300 Franken gebüsst werden.
Spiess-Hegglin verfolgte die Verhandlung von einem Nebenraum aus per Videoübertragung mit. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.