OVS: Streit um Gutschein bleibt für Kunden ohne Folgen
Nachdem ein Gutschein eines OVS-Kunden abgelehnt worden war, warf ihm die Filialleiterin Diebstahl vor. Dies hat nun die Staatsanwaltschaft ausgeschlossen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein OVS-Kunde wollte Waren im Wert von etwa 100 Franken mit einem Gutschein bezahlen.
- Nachdem dies nicht möglich war, soll er laut der Verkäuferin die Ware gestohlen haben.
- Die Staatsanwaltschaft verzichtet trotz Anzeige auf ein Verfahren.
Für OVS ist Ende Juni definitiv Schluss: Es gebe bedauerlicherweise keine Möglichkeit, das Unternehmen in der jetzigen Form weiterzuführen, schrieb die Charles-Vögele-Nachfolgerin am Dienstag in einer Mitteilung an die Angestellten. Bereits seit Anfang Juni nimmt das Unternehmen keine OVS- oder Charles-Vögele-Gutscheine mehr entgegen, weil sich die Mutterfirma Sempione Fashion in Nachlassstundung befindet.
Dies stiess bei einem Kunden, der mit einer Geschenkkarte Waren im Wert von etwa 100 Franken kaufen wollte, schlecht auf. Dieser bestand darauf, die Polizei zuzuziehen und wartete anschliessend bei der Ausgangstür mit den Kleidern. Zum Erstaunen des Kunden erstattete die Filialleiterin daraufhin wegen versuchten Diebstahls Anzeige.
Doch die Berner Staatsanwaltschaft verzichtet auf ein Verfahren. Es habe kein Diebstahl stattgefunden. Dem Kunden fehlte «offensichtlich jeglicher Vorsatz, die Ware ohne Bezahlung aus dem Geschäft zu führen», erklärt die Staatsanwaltschaft im Bericht, wie «20 Minuten» schreibt. OVS erhält das angebliche Diebesgut (die Kleider) zurück.