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Parlament einigt sich auf Regeln für neue Fondskategorie

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Bern,

Eine neue Fondskategorie, die Schweizer Anlegern eine Alternative zu ausländischen Fonds bietet, ist vom Parlament rechtlich akzeptiert worden.

Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem «Limited Qualified Investor Fund» soll eine neue Fondskategorie geschaffen werden.
  • Diese soll Anlegern eine Alternative zu ausländischen Produkte bieten.
  • Die rechtliche Grundlage hat das Parlament jetzt geschaffen.

Es soll eine neue Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Dies ist der sogenannte «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF). Das Parlament hat nun die rechtlichen Grundlagen dazu bereinigt.

Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.

Nur für qualifizierte Anleger

Der Nationalrat folgte am Dienstag bei der letzten zuvor noch offenen Differenz dem Ständerat. Demnach können nur professionelle Anleger die neuen L-QIF emittieren. Bundesrat und Ständerat konnten den Nationalrat schliesslich davon überzeugen, dass Vermögensverwalter von der Fondskategorie ausgeschlossen sein sollen.

Die Vorlage zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Das neue Finanzprodukt soll dazu führen, dass Geschäfte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zurückgeholt werden können. Die Wertschöpfungskette verbleibt grösstenteils in der Schweiz. In Luxemburg ist das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz nutzen es.

Keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht

Die neue Fondskategorie benötigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.

Grundsätzliche Bedenken zur Vorlage äusserte nur die Ratslinke. Schon in der Vernehmlassung war die Vorlage bei der SP und Konsumentenschutzorganisationen auf Ablehnung gestossen.

Sie argumentierten, solche Fonds enthielten für Privatpersonen und für Vorsorgeeinrichtungen zu hohe Risiken. Innovation werde mit Deregulierung gleichgesetzt. Was eine fehlende Aufsicht bedeuten könne, habe die Finanzkrise gezeigt.

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