Petition für hindernisfreien Zugang in öffentlichem Verkehr lanciert
Am Donnerstagmorgen reichte eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen bei der SBB eine Petition ein. Sie bemängelt den barrierefreien Zugang zu den ÖV.
Eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen hat am Donnerstag beim Hauptsitz der SBB in Bern eine Petition für die vollständige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr lanciert. Mehrere Dutzend Personen nahmen an einer Protestaktion vor dem SBB-Hauptsitz in Bern teil.
Die Gruppe versammelte sich am Mittag vor dem Personalrestaurant der SBB im Berner Wankdorfquartier. Die SBB stehe stellvertretend für alle Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs, hielt die Gruppe in einer Mitteilung fest.
Die Gruppe bestehe aus Privatpersonen, die sich ursprünglich über den Textnachrichtendienst Whatsapp verbunden hätten, wie deren Sprecher, Roger Lier, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Im Berner Wankdorf waren am Donnerstag Personen mit und ohne Rollstuhl.
Behindertengleichstellungsgesetzes sei nicht hindernisfrei nutzbar
Sie kritisierten, dass es auch nach einer 20-jährigen Frist noch immer hapere mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr. Dieser sei nach wie vor nicht hindernisfrei nutzbar. Ende 2023 lief die Frist für die Umsetzung des Gesetzes ab.
«Wir Menschen mit Behinderungen können den öffentlichen Verkehr heute nur sehr begrenzt spontan und autonom nutzen. Shuttle-Busse, die uns zwingen, in einem separaten System, fernab der Gesellschaft als Fracht transportiert zu werden und uns dafür Stunden zuvor anmelden zu müssen, sind kein Ersatz für eine gleichberechtigte Nutzung des ÖV», heisst es in einer Mitteilung.
Die Gruppierung kritisierte das «Desinteresse der Politik und der Transportunternehmen». Um dieses Desinteresse aufzubrechen, wurde am Donnerstag eine Petition lanciert.
Gruppe fordert verbindliche Planung
Neben einem flächendeckend hindernisfreien öffentlichen Verkehr fordert die Gruppe unter anderem auch eine verbindliche Planung, wie und bis wann dieses Ziel erreicht wird sowie eine Entschuldigung und Entschädigung von Transportunternehmen und Politik für die verpasste Frist.
Das Behindertengleichstellungsgesetz trat 2004 in Kraft. Es zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Benachteiligungen zu beseitigen. Dazu braucht es verschiedene Massnahmen bei Bauten und Anlagen oder im öffentlichen Verkehr.
Aus dem jüngsten Zwischenstandsbericht zur Umsetzung des Bundesamtes für Verkehr geht hervor, dass rund 28 Prozent der Bahnhöfe und Stationen die Frist zur Anpassung überschreiten.