Pilot vor Militärgericht wegen «Tiger»-Absturz in den Niederlanden
Das Wichtigste in Kürze
- Der Pilot konnte sich beim Absturz mit dem Jet mit dem Schleudersitz retten.
- Am Montag steht er in St. Gallen vor Militärgericht.
Bei einem Flug der Patrouille Suisse im niederländischen Leeuwarden im Juni 2016 ist ein F5-Tiger-Kampfjet mit einer zweiten Maschine der Formation kollidiert und abgestürzt. Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten. Am Montag steht er in St. Gallen vor Militärgericht.
Die Anklage wirft dem Berufspiloten fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs und fahrlässige Missachtung von Dienstvorschriften vor. Der Beschuldigte habe beim Übungsflug der Patrouille Suisse mit sechs Tiger-Kampfflugzeugen Sorgfaltspflichten verletzt.
Der Unfall geschah während der «Netherland Airforce Open Days 2016» in der Nähe des Luftwaffenstützpunkts Leeuwarden (NL). Die sechs Tiger-Kampfjets der Patrouille Suisse trainierten ein Standard-Schönwetter-Programm. Im Verlauf des Formationsflugs stellte der beschuldigte Pilot fest, dass er zu schnell flog.
Verlor zweiten Kampfjet aus den Augen
Zur Korrektur begann er ein sogenanntes Overshoot-Manöver, bei dem er einen zweiten «Tiger» der Formation zweimal von unten kreuzen wollte. Dabei verlor er den zweiten Kampfjet kurz aus den Augen. Es kam zu einer unkontrollierten Annäherung und einer Kollision.
Der beschädigte «Tiger» des Beschuldigten war danach nicht mehr manövrierfähig. Der Pilot betätigte den Schleudersitz, und die unbemannte Maschine stürzte in einen Weiher unmittelbar neben einem Bauernhof, rund sechs Kilometer vom Militärflugplatz entfernt.
Der Pilot landete mit seinem Fallschirm in der Nähe der Absturzstelle und durchschlug das Glasdach eines Treibhauses. Der Pilot des zweiten von der Kollision betroffenen «Tiger» konnte die Maschine trotz der Beschädigungen auf dem Luftwaffenstützpunkt Leeuwarden landen. Das Militärgericht hat für den Fall fünf Verhandlungstage bis zum 20. Dezember in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen angesetzt.