Postkommission erinnert an den Handlungsspielraum der Post
Die Postcom erinnert an die Pflichten der Schweizerischen Post.
Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) erinnert an das Postgesetz und dessen Grundsätze. Das Gesetz schreibt vor, dass die Post eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung gewährleisten muss. Dabei lege das Postgesetz keine Anzahl von Poststellen oder Postagenturen fest, sondern lediglich Erreichbarkeit- und Dichtekriterien.
Die Post verfügt über eine gewisse Flexibilität, um den Universaldienst zu gewährleisten, sagte die Präsidentin der Aufsichtsbehörde, Anne Seydoux-Christe (Mitte/JU), auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Seit mehreren Jahren sei ein Rückgang der Zahl der Poststellen und eine Zunahme der Partneragenturen zu beobachten. Die flächendeckende Versorgung sei erreicht, erklärte sie weiter.
Rückgang bei den Filialen
Solange die Post diese Verpflichtungen erfülle, könne sich die Postcom nicht zu einem Abbau äussern. Die Strategie der Post werde nicht von der Postcom genehmigt, sondern vom Bund als Eigentümer. Die Postcom überwacht die Einhaltung des in dem Gesetze festgelegten Kriteriums.
Jede Schliessung einer Agentur müsse in Absprache mit den betroffenen Gemeinden erfolgen. Bei Unstimmigkeiten gebe die Postcom Empfehlungen ab. Seit 2012 habe die Aufsichtsbehörde 150 solcher Empfehlungen abgegeben, erklärte Seydoux-Christe.