Gesetz

Verschärfung des Jugendstrafrechts tritt am 1. Juli in Kraft

Keystone-SDA
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Bern,

Ab dem 1. Juli können junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die einen Mord begangen haben, unter bestimmten Bedingungen verwahrt werden.

Verwahrung Jugendliche
Ab Juli können junge Mörder zwischen 16 und 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen verwahrt werden. (Archivbild) - sda

Ab dem 1. Juli dieses Jahres können junge Menschen, die zwischen ihrem 16. und 18. Lebensjahr einen Mord begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden. Der Bundesrat setzt die vom Parlament im Juni 2024 beschlossene Verschärfung des Jugendstrafgesetzes an diesem Tag in Kraft.

Das hat die Landesregierung am Mittwoch beschlossen. Eine Verwahrung von jungen Leuten wird laut der Mitteilung nur dann angeordnet werden können, wenn eine ernsthafte Rückfallgefahr für einen Mord besteht. Zudem muss die betroffene Person zum Zeitpunkt der Verwahrung bereits volljährig sein.

Junge Mörder ab 18 sollen nach Jugendstrafrecht verwahrt werden

Verwahrt werden sollen also nicht 16- oder 17-Jährige, sondern junge Mörderinnen und Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Das Jugendstrafgesetz sieht heute keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vor.

Der Bundesrat schrieb seinerzeit vor der parlamentarischen Debatte zur Änderung, von 2010 bis 2020 seien zwölf Jugendliche in der Schweiz wegen Mordes verurteilt worden. Die Verwahrung hätte nur einzelne von ihnen betroffen.

Kommentare

User #3224 (nicht angemeldet)

"können junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die einen Mord begangen haben, unter bestimmten Bedingungen verwahrt werden"! Ja was zum Teufel heisst den hier unter bestimmten Bedingungen?!! Wenn Mord nicht mehr mit Knast bestraft wird, dann ein Halleluija auf die Zustände welche in naher Zukunft auf euch zukommen!!

User #2113 (nicht angemeldet)

Wir haben keine wirksamen Gesetze und Strafen gegen solche Dinge.

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