Präzisierung zu Raserdelikten
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum Rasertatbestand in einem aktuellen Urteil präzisiert.
- So müssten die Gerichte ausserordentliche Umstände beachten.
Nicht in allen Fällen, in denen der Rasertatbestand erfüllt ist, muss es automatisch zu einer entsprechenden Verurteilung kommen. Das Bundesgericht hält in einem aktuellen Urteil fest, dass die Gerichte ausserordentliche Umstände beachten müssen.
Damit präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Rasertatbestand, welcher 2013 eingeführt wurde. Er gilt als erfüllt, wenn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das im Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes festgeschriebene Mass überschritten wird.
Wer also durch eine vorsätzliche
Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit
Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von
einem bis zu vier Jahren bestraft.
In einem am Dienstag publizierten
Urteil hält das Bundesgericht fest, die Vermutung, dass eine solche Gefahr
geschaffen wurde, könne beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände widerlegt
werden. Ein solcher Fall liege beispielsweise vor, wenn ein Tempolimit nicht
aus Gründen der Verkehrssicherheit herabgesetzt wurde, sondern aus ökologischen
Überlegungen.