Preisüberwacher kritisiert zu hohe Telefon- und Internetobergrenzen
Der Preisüberwacher findet die Preisobergrenzen für Telefon und Internet zu hoch. Für eine «moderne Grundversorgung» seien Anpassungen angebracht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Preisüberwacher wollte Telefon und Internet vergünstigen.
- Der Bundesrat hat die Preise jedoch nicht auf das empfohlene Niveau gesenkt.
- Beim Preisüberwacher sorgt das für Kritik.
Der Preisüberwacher kritisiert, dass der Bundesrat die Preisobergrenzen für Telefondienste und den Internetzugang nicht auf das von ihm «empfohlene erschwingliche Niveau» gesenkt hat. Ausserdem habe er keine Preisobergrenze für Anrufe auf Mobilfunknummern in die vergangene Woche verabschiedete Verordnung aufgenommen.
Der Preisüberwacher hatte dem Bundesrat empfohlen, die Preisobergrenze für den Telefondienst bei 20 Franken festzulegen, wie er am Mittwoch in seinem Newsletter mitteilte. Die Regierung legte ihn auf 23,45 Franken fest.
Beim Internetzugang mit einer Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s schlug der Preisüberwacher eine Obergrenze von 30 Franken vor. Der Bundesrat entschied sich für 45 Franken. Bei 80/8 Mbit/s hatte der Preisüberwacher 50 statt der nun verabschiedeten 60 Franken gefordert.
Preisüberwacher hält Vorschläge für «angebracht»
Und bei den Verbindungen sind es nun 7,5 Rappen pro Minute anstatt der geforderten 5 Rappen. Doch für eine «moderne Grundversorgung» wären seine Vorschläge «angebracht» gewesen, schrieb der Preisüberwacher.
Ebenfalls empfahl der Preisüberwacher eine Preisobergrenze für Anrufe auf Mobilfunknummern, wie sie für Anrufe ins Festnetz bereits bestünden. Denn zahlreiche Personen seien in der heutigen Zeit nur noch über eine Mobilrufnummer erreichbar. Eine «erschwingliche Grundversorgung im Bereich der Telefonie ist nicht ausreichend gewährleistet, wenn Anrufe in Mobilfunknetze davon ausgeschlossen sind», hiess es.
Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen. Folgt der Bundesrat den Empfehlung des Preisüberwachers nicht, muss er das begründen.