Presserat rügt «Basler Zeitung» für Artikel über Kesb Solothurn
Der Presserat rügt die «Basler Zeitung» («BaZ»). Sie habe in einem Artikel über die Kesb des Kantons Solothurn mehrfach die Unwahrheit geschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die «Basler Zeitung» wird vom Presserat gerügt.
- Die «BaZ» habe Unwahrheiten über die Kesp des Kantons Solothurn geschrieben.
Der Presserat rügt die «Basler Zeitung» («BaZ»), weil diese seiner Einschätzung nach in einem Artikel über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons Solothurn mehrfach die Unwahrheit geschrieben hat und Informationen unterschlug. Der Text erschien am 24. März unter dem Titel «Harte Kritik an der Kesb».
Allerdings heisst der Schweizer Presserat die Beschwerde des kantonalsolothurnischen Amtes für soziale Sicherheit nur teilweise gut. Dies teilte er am Freitag mit. So sei nicht überall, wo bemängelt, auch ein Verstoss gegen den Journalistenkodex gegeben gewesen wie «die angeblich unautorisierte Verwendung von Zitaten» durch die «BaZ».
Der Presserat billigte «die stark geraffte Darstellung von drei konkreten Kesb-Fällen» in der «Basler Zeitung». Nicht jedoch, dass die «BaZ» beim einen Fall «ein zentrales Gutachten nicht erwähnte». Und bei einem anderen Fall «dessen Rolle missverständlich darstellte.» Dies hiess es in der Mitteilung weiter.