Privatjet benutzt: Fifa-Präsident soll sich strafbar gemacht haben
Das Wichtigste in Kürze
- Stefan Keller sieht deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des Fifa-Präsidenten.
- Für die Verfahrenseröffnung ist der ausserordentliche Bundesanwalt nicht aber zuständig.
- Das strafbare Verhalten Infantinos hängt zusammen mit der Benutzung eines Privatjets.
Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes sieht deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten von Fifa-Präsident Gianni Infantino im Zusammenhang mit der Benutzung eines Privatjets.
Für Stefan Keller ist eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angezeigt, wie er am Donnerstagabend mitteilte. Keller stützt sich auf Befragungen und Recherchen, wie es in seiner Mitteilung heisst.
Für die Eröffnung dieses Strafverfahrens ist er allerdings nicht zuständig. Das fällt in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft.
Mit Prüfung beauftragt
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte den von ihr als Staatsanwalt des Bundes eingesetzten Keller mit der Prüfung verschiedener Strafanzeigen beauftragt, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Privatjets von Surinam in die Schweiz gegen Infantino eingegangen waren.
Die «Süddeutsche Zeitung» hatte vor kurzem berichtet, Infantino habe im Jahr 2017 kurzfristig einen Privatflieger gechartert, um aus Südamerika in die Schweiz zurückzureisen.
Die dadurch anfallenden höheren Kosten habe er mit dringenden Terminen am Folgetag gerechtfertigt. Unter anderem sei er mit Uefa-Präsident Aleksander Ceferin verabredet gewesen. Diesen Termin hat es laut Zeitungsbericht aber nie gegeben.
Ergebnis an Bundesanwaltschaft übermittelt
Mit seiner Wahl zum ausserordentlichen Bundesanwalt am 24. September hat die Bundesversammlung Stefan Keller mit dem Strafverfahren wegen der nicht protokollierten Treffen zwischen dem früheren Bundesanwalt Michael Lauber, Fifa-Präsident Infantino und weiteren Personen beauftragt.
Da am Flug mit dem Privatjet lediglich Infantino sowie weitere Privatpersonen beteiligt waren, nicht aber der frühere Bundesanwalt Michael Lauber, fällt dieser Sachverhaltskomplex nicht unter das Mandat der Bundesversammlung. Sie kann dieses daher auch nicht erweitern.
Keller hat das Ergebnis seiner Prüfung der Strafanzeigen deshalb der Bundesanwaltschaft übermittelt. Diese wolle sich der Sache nun mit eigenen personellen Ressourcen annehmen, heisst es im Communiqué.
Neben dem erwähnten Mandat der Bundesversammlung als ausserordentlicher Bundesanwalt wird Keller im Auftrag der AB-BA weitere Strafanzeigen zu verschiedenen Sachverhalten prüfen.