Prozess: Ex-Richter in Chur GR wegen Vergewaltigung vor Gericht
Am Freitag, dem zweiten Prozesstag gegen einen ehemaligen Bündner Richter in Chur, werden die Plädoyers erwartet. Der 49-jährige Ex-Verwaltungsrichter ist wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Bedrohung einer ehemaligen Praktikantin angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine 30-monatige Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Davon müssten mindestens sechs Monate verbüsst werden.
Für die mutmassliche Vergewaltigung im Dezember 2021 sei eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren angemessen. Laut «SRF» widersprechen sich Opfer und Täter in ihren Aussagen.
Staatsanwaltschaft von Darstellung des Opfers überzeugt
Die Staatsanwaltschaft betonte die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers aufgrund ihrer Präzision. Für Drohungen gegen das Opfer und dessen Lebenspartner fordert die Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Geldstrafe.
Sollten Vergewaltigungen härter bestraft werden?
Diese soll 5400 Franken betragen, aufgeteilt in 60 Tagessätze zu 90 Franken. Die Anwältin der jungen Frau forderte zudem Schadensersatz für Arbeitsunfähigkeit und Therapien.
Angeklagter Ex-Richter bestreitet Vorwürfe
Am ersten Prozesstag waren das mutmassliche Opfer und der Angeklagte mehrere Stunden lang angehört worden.
Die 27-jährige Frau habe von ständigen sexuellen und verbalen Belästigungen berichtet. Diese hätten laut «Swissinfo» im Dezember 2021 in einer Vergewaltigung gegipfelt.
Der Angeklagte bestreitet diese Darstellung. Wie «Swissinfo» berichtet, erklärten die Richter des Landgerichts Plessur bereits, dass das Urteil am zweiten Tag noch nicht verkündet werde.