Hefenhofen

Quäl-Hof in Hefenhofen TG wird versteigert

Landwirt Ulrich K. stand dieses Jahr wegen des Vorwurfs der Tierquälerei vor Gericht. Jetzt wird sein Hof in Hefenhofen TG versteigert.

hefenhofen
Pferde werden beschlagnahmt im August 2017 auf dem Hof des Tierhalters in Hefenhofen TG, dem Tierquälerei vorgeworfen wird. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Hof im «Fall Hefenhofen» wird im Dezember versteigert.
  • Grund dafür sind die Schulden des Landwirts Ulrich K.
  • Der Bauer musste sich vor Gericht wegen Tierquälerei verantworten.

Der «Fall Hefenhofen» sorgte schweizweit für Aufsehen. Landwirt Ulrich K. (54) wurde vor Gericht mehrfache Tierquälerei vorgeworfen. Nun wird sein Hof vom Betreibungsamt Bezirk Arbon versteigert, wie der Kanton Thurgau in einer Mitteilung schreibt.

Nebst dem Quäl-Hof werden noch zwölf weitere Grundstücke des Skandalbauers versteigert. Diese befinden sich in Salmsach, Uttwil, Romanshorn und Amriswil. Auslöser für die Versteigerung seien offene Schulden bei diversen Gläubigern, heisst es.

Haben Sie damals den Tierquäler-Fall Hefenhofen mitverfolgt?

Der Wert der Grundstücke schätzt das Betreibungsamt auf rund 2,05 Millionen Franken. Sollte Ulrich K. bis zum obengenannten Datum seine Schulden begleichen, so wird die Versteigerung abgesagt.

«Fall Hefenhofen» – Hof wurde 2017 zwangsgeräumt

Der Landwirt aus Hefenhofen stand seit Jahren im Streit mit den Behörden. Seine Tierhaltung war immer wieder beanstandet worden. Ab Mitte Juli 2017 kursierten in den Medien Fotos von vernachlässigten Tieren, die Tierschützer gemacht hatten. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt. 90 Pferde wurden damals abtransportiert.

fall hefenhofen staatsanwaltschaft
Der «Fall Hefenhofen» TG hat die St. Galler Regierung veranlasst, die Situation des Tierschutzes im Kanton zu kontrollieren. - Keystone

Im März 2023 stand er unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden behobenen «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Kommentare

User #3488 (nicht angemeldet)

Er wurde frei gesprochen

User #5253 (nicht angemeldet)

Ist der Hof nun verhext?

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