Raser von Nesselnbach AG muss ins Gefängnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die teilbedingte Freiheitsstrafe für den Raser wurde vom Bundesgericht bestätigt.
- Der heute 25-Jährige fuhr 2016 in Nesselnbach ein Mädchen tot.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines heute 25-Jährigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestätigt. Der Mann fuhr im September 2016 in Nesselnbach AG ein neunjähriges Mädchen tot.
Ein weiteres Kind, das sich zum Tatzeitpunkt auf dem abgetrennten Fuss- und Grünstreifen befand, wurde nur durch einen Zufall nicht verletzt.
Der Verurteilte war gemäss Gutachten mit mindestens 103 km/h in eine Rechtskurve gefahren und verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er war erst seit vier Monaten im Besitz des Führerausweises.
Das Aargauer Obergericht bestätigte im Dezember vergangenen Jahres die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Es blieb bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon muss der Mann 12 Monate absitzen. Zudem wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch publizierten Urteil die Beschwerde des Verurteilten abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Es bestätigt die Schlussfolgerungen des Obergerichts bei der Strafzumessung und Qualifizierung des Tatbestands.