Rassismusvorwurf: Freispruch für Migros-Kundin
Am Dienstag sprach das Zürcher Obergericht eine Italienerin vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei.
Der Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine Italienerin vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Ihre Mail an den Migros-Kundendienst, dass sie sich nicht von «schwarzen Negern» bedienen lasse, sei nicht öffentlich gewesen.
Ein Streit um Cumulus-Punkte hatte die im Aargau geborene Italienerin vor Gericht gebracht. Als ein Mitarbeiter vergessene Punkte nachträglich nicht gutschreiben lassen wollte, wandte sie sich verärgert an den Kundenservice der Migros.
N-Wort in E-Mail verwendet
Anständig sei diese Mail mit dem N-Wort nicht gewesen, räumte die 54-Jährige vor dem Zürcher Obergericht am Dienstagnachmittag ein. «Es war nicht schön, es war hart.»
Ob die Aussage diskriminierend sei, liess das Obergericht in seinem Urteilsspruch offen. Denn ohne Öffentlichkeit besteht gar kein Raum für eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung.
Wegen einer anderen Äusserung – Ausländer seien Sklaven – verurteilte das Gericht aber die Frau wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 20 Franken.