Freispruch

Rassismusvorwurf: Freispruch für Migros-Kundin

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Am Dienstag sprach das Zürcher Obergericht eine Italienerin vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei.

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Das Zürcher Obergericht. (Archivbild) - keystone

Der Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine Italienerin vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Ihre Mail an den Migros-Kundendienst, dass sie sich nicht von «schwarzen Negern» bedienen lasse, sei nicht öffentlich gewesen.

Ein Streit um Cumulus-Punkte hatte die im Aargau geborene Italienerin vor Gericht gebracht. Als ein Mitarbeiter vergessene Punkte nachträglich nicht gutschreiben lassen wollte, wandte sie sich verärgert an den Kundenservice der Migros.

N-Wort in E-Mail verwendet

Anständig sei diese Mail mit dem N-Wort nicht gewesen, räumte die 54-Jährige vor dem Zürcher Obergericht am Dienstagnachmittag ein. «Es war nicht schön, es war hart.»

Ob die Aussage diskriminierend sei, liess das Obergericht in seinem Urteilsspruch offen. Denn ohne Öffentlichkeit besteht gar kein Raum für eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung.

Wegen einer anderen Äusserung – Ausländer seien Sklaven – verurteilte das Gericht aber die Frau wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 20 Franken.

Kommentare

User #5557 (nicht angemeldet)

Sie wollte sich einfach von einem N in einer anderen Farbe bedienen lassen. Wo ist das Problem?

User #1506 (nicht angemeldet)

Da sie selber Ausländerin ist hat sie sich selber eingeschlossen und somit ist die Strafe auch da nicht angebracht.

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