Organspende

Referendum gegen Widerspruchslösung bei Organspenden ergriffen

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Bern,

Nach dem Parlamentsbeschluss in der Herbstsaison zum Thema Organspende, ergreift das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» das Referendum.

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Das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung» ergreift das Referendum. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu soll man ohne notierten Einwand oder Protest durch Angehörige zum Organspender werden.
  • Dagegen wehrt sich das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung».
  • Für das Referendum werden 50'000 Unterschriften bis zum 20. Januar 2022 benötigt.

Der schriftliche Widerspruch gegen eine Organspende darf nicht ohne die Zustimmung des Volks eingeführt werden. Diese Ansicht vertritt das Komitee «Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung». Es ergreift gegen den vom Parlament verabschiedeten Paradigmenwechsel das Referendum.

Das Komitee hat nun bis am 20. Januar 2022 Zeit, die nötigen 50'000 Unterschriften zu sammeln. Das Referendumskomitee ist unabhängig und überparteilich, wie seine Vertreter am Donnerstag in Bern mitteilten.

«Organspende fördern - Leben retten»

Der Parlamentsbeschluss in der Herbstsession besagt: Jeder wird automatisch zum Organspender, wenn man das nicht zu Lebzeiten schriftlich abgelehnt hat oder die Hinterbliebenen es ablehnen.

Wer eine Organspende ablehnt, müsste sich in ein Register eintragen lassen oder den Widerspruch in einer Patientenverfügung niederlegen. Diesen indirekten Gegenvorschlag stellte das Parlament der Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten» entgegen. Ob die Initiative zurückgezogen wird, war nach der Schlussabstimmung in National- und Ständerat unklar.

Druck auf Angehörige vergrössert

Das Referendumskomitee hielt fest, eine Widerspruchslösung dürfe nicht ohne eine umfassende Information über eine Organentnahme eingeführt werden. Es sei zweifelhaft, dass alle eine informierte Zustimmung erteilen könnten, wie sie eigentlich für medizinische Eingriffe nötig ist. Gerade die sozial Schwächsten könnten benachteiligt werden.

Auch das Anhörungsrecht der Angehörigen am Totenbett hält das Komitee für unzureichend. Diese müssten nämlich glaubwürdig darlegen, dass der Verwandte kein Organ spenden wollte.

Es übe einen indirekten gesellschaftlichen Druck auf Angehörige aus. Diese könnten meinen, eine Verweigerung der Spende wäre unsolidarisch. So würden Menschen zu Organlieferanten, ohne es tatsächlich gewollt zu haben.

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