Regenbogenfahnen an Balkonen sollen im Kanton Luzern legal werden
Der Kanton Luzern will politische Fahnen und Plakate ohne Abstimmungsbezug künftig bewilligungsfrei zulassen – als Zeichen für Meinungsfreiheit und Praxisnähe.

Kleine politische Fahnen und Plakate, die in keinem Bezug zu einer Abstimmung stehen, sollen im Kanton Luzern bewilligungsfrei und unbeschränkt an Fassaden oder Balkonen angebracht werden dürfen. Der Regierungsrat will in diesem Sinn die Reklameverordnung anpassen.
Reklamen für Abstimmungen und Wahlen sind im Kanton Luzern nur während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach dem Urnengang zulässig. Über längere Zeit an Fassaden angebrachte Fahnen und Plakate, etwa Regenbogen-, Peace- oder «Spange-Nord»-Fahnen, wären somit unzulässig.
Allerdings gehörten solche Fahnen und Plakate seit einigen Jahren zum politischen Standardrepertoire, erklärte der Regierungsrat in seinen am Freitag publizierten Vernehmlassungsunterlagen. Die geltende Regelung sei deswegen kaum durchsetzbar.
Die Fahnen und Plakate seien aber auch wegen der Meinungs- und Informationsfreiheit zuzulassen, hielt der Regierungsrat fest. Er will sie deswegen bis zu einer Grösse von 0,5 Quadratmeter neu bewilligungsfrei zulassen.
Ferner möchte der Regierungsrat auch in Arbeitszonen die Vorschriften für Firmenanschriften und Eigenreklamen von Betrieben lockern. Mit beiden Änderungen kommt er Prüfaufträgen des Kantonsrats nach. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Juli.