Regierung setzt der Basler Kantonalbank Leitplanken bei Kaderlöhnen
Die Basler Kantonalbank erhält neue Vorgaben zur Vergütung und Liquiditätssicherheit.

Die Regierung von Basel-Stadt hat am Dienstag die Eignerstrategie der Basler Kantonalbank (BKB) für die Jahre 2025-2029 beschlossen. Dabei hat sie die Vorgängerversion in mehreren Bereichen ergänzt – unter anderem bei den Spitzenlöhnen. Zum Beispiel soll die höchste Gesamtvergütung im Unternehmen das Siebenfache der durchschnittlichen Personalkosten nicht übersteigen.
Zudem dürfen variable Lohnanteile nicht höher als 30 Prozent der fixen Grundvergütung sein, wie es in der Regierungsmitteilung heisst. Die Kantonsexekutive erwähnt dort auch die Krise und Übernahme der Grossbank Credit Suisse vor zwei Jahren. Dies habe die «Bedeutung ausreichender Liquidität in Stresssituationen» aufgezeigt.
Liquiditätsvorschriften verschärft
Daher nimmt sie in der BKB-Eignerstrategie neu eine Vorgabe zur Liquidität auf. Die entsprechenden bankengesetzlichen Kennzahlen sollen über dem aufsichtsrechtlichen Minimum der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) liegen, wie es weiter heisst. Damit soll die BKB eine langfristige und stabile Refinanzierung sicherstellen.
Deren Finanzierungsquellen und Laufzeiten sollen auch angemessen diversifiziert sein. Die neue Eignerstrategie hält auch fest, dass sich die BKB für eine nachhaltige Wirtschaft einsetzt.
Engagement gegen Greenwashing
Sie soll dabei eine Strategie zur Senkung ihrer Klimarisiken und zur Vermeidung von sogenanntem Greenwashing verfolgen, wie es im Communiqué heisst. Die Eignerstrategie richtet sich an den Bankrat als oberstes Aufsichtsorgan und gibt ihm Eckwerte für die strategische Ausrichtung der Bank vor.