Regierung will Menschen mit Beeinträchtigungen Wahlrecht einräumen
Das Zuger Parlament diskutiert über das Stimmrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen – die Regierung ist dafür.

Das Zuger Kantonsparlament ist am Donnerstag mit der Debatte gestartet, ob Menschen mit Beeinträchtigungen wählen und abstimmen dürfen. Die Regierung unterstützt das Ansinnen.
Die heutige Regelung im Wahl- und Abstimmungsgesetz stehe im Widerspruch zu völkerrechtlichen Bestimmungen, argumentiert der Regierungsrat in seinem Antrag an das Parlament. Beim Entzug von politischen Rechten handle es sich um schwerwiegende Einschränkungen der Rechte der Betroffenen. Zudem sei ein solcher Entzug heute rechtsstaatlich kaum mehr begründbar.
Kritik von FDP und SVP
Während der Vernehmlassung äusserten sich FDP und SVP kritisch zur Vorlage. Der Kanton Zug solle beim Wahlrecht für Beeinträchtigte nicht vorpreschen und abwarten, bis allfällige Regelungen beim Bund getroffen würden, argumentierten die Fraktionen.
Als erster Kanton der Schweiz hatte Genf Ende 2020 Menschen mit Beeinträchtigung das Abstimmen und Wählen erlaubt. Auch in anderen Kantonen der Schweiz sind Vorstösse hängig.