Romande Energie: Beschwerde gegen Elcom-Verfügung abgewiesen
Das Energieversorgungsunternehmen Romande Energie erleidet vor Gericht eine Niederlage. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt einen Entscheid der Elcom.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Beschwerde von Romande Energie wird vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
- In der Beschwerde ging es um eine Verfügung der Regulierungsbehörde Elcom.
- Thema ist die Berechnung der Stromtarife für das Jahr 2017.
Der Energieversorger Romande Energie hat vor Gericht eine Schlappe einstecken müssen. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde gegen eine Verfügung der Regulierungsbehörde Elcom abgewiesen, teilte die Westschweizer Gesellschaft am Mittwoch mit.
Romande Energie hatte im Januar gegen eine Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) vom 7. Dezember 2021 Beschwerde erhoben.
Dabei geht es um die Berechnung der Stromtarife für das Jahr 2017. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Klage nun in einem Urteil vom 15. Juni weitgehend ab und bestätigte damit den früheren Entscheid der Elcom.
Man habe dieses Urteil zur Kenntnis genommen und behalte sich eine Beschwerde an das Bundesgericht vor, so Romande Energie.
Die Elcom-Verfügung sieht vor, dass Romande Energie die Stromtarife für das Jahr 2017 rückwirkend anpassen muss. Die unterschiedlichen Auffassungen basieren auf einer unterschiedlichen Auslegung der Stromgesetzgebung. Im Detail geht es um vom Gesetzgeber vorgesehene Massnahmen, die eine Benachteiligung privater Strombezüger gegenüber Firmenkunden, deren Tarife nicht mehr reguliert sind, verhindern sollen.