«Rot-grüne Fürze» – riesiger Wirbel um Baum in St. Gallen!
Ein Ehepaar in St. Gallen will einen Baum fällen, den es vor Jahren in seinem Garten gepflanzt hat. Doch die Stadt stellt sich dagegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine ausgepflanzte Fichte in St. Georgen wirft zu viel Schatten, finden ihre Besitzer.
- Die Fällung wird jedoch durch die Stadt verhindert.
- Das Ehepaar hilft sich auf andere Weise – doch auch das ist widerrechtlich.
Ein Ehepaar im St. Galler-Quartier St. Georgen hat seit zehn Jahren eine über fünf Meter hohe Fichte im Garten. Mit der Zeit wurde der Wuchs des Weihnachtsbaumes aber zu üppig. Das Ehepaar entschloss sich zur Fällung.
Wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet, machte das seit Ende 2024 geltende Baumschutzgesetz den beiden aber einen dicken Strich durch die Rechnung!
Denn: Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern dürfen nicht gefällt werden.
Das Ehepaar reichte daraufhin ein Fällgesuch ein, weil der Baum zu viel Schatten über das Grundstück warf.

Ein Fachmann von Stadtgrün begutachtete die Fichte vor Ort und urteilte, dass der Baum nur gefällt werden dürfe, wenn ein einheimischer Ersatzbaum gepflanzt werde.
Auch grober Rückschnitt ist verboten
Für das Paar kam die bis zu 4000 Franken teure Ersatzpflanzung nicht infrage. Sie entschieden sich für einen radikalen Rückschnitt ihres Baumes. Der Baum verfügt jetzt nur über seine Krone. Geht auch nicht!
Denn: Auch ein verunstaltender Rückschnitt sei verboten, heisst es seitens der Stadt. Geht eine Meldung ein, folgt eine Strafanzeige.
Behördenwillkür: «Rot-grüne Fürze»
Der Ehemann spricht von Behördenwillkür. Er sagt zum «St. Galler Tagblatt»: «Was die Ämter wegen so einem Bäumchen machen, das irrtümlich da steht, ist lächerlich. Das sind rot-grüne Fürze.»