Santésuisse: Coronavirus kostet Krankenkassen 550 Millionen Franken
Das ergibt eine konservative Schätzung. Die Prämien werden deshalb aber nicht ansteigen: Die Krankenkassen verfügen über 10 Milliarden Franken Reserven.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Coronavirus kostet die Krankenkassen laut Santésuisse 550 Millionen Franken.
- Dazu gehören stationäre und ambulante Behandlungen plus Tests der ersten Welle.
- Die Prämien steigen deshalb nicht: Die Krankenkassen haben 10 Milliarden Franken Reserven.
Das Coronavirus wird die Krankenkassen gemäss einer konservativen Schätzung mindestens 550 Millionen Franken kosten. Laut Krankenkassenverband Santésuisse muss wegen Covid-19 jedoch nicht mit einer Prämienerhöhung gerechnet werden.
Die Kosten würden aufgeteilt in 130 Millionen Franken für stationäre und ambulante Behandlungen plus Tests der ersten Welle, sagte Matthias Müller, Leiter Abteilung Politik und Kommunikation bei Santésuisse gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Bericht des «Sonntagsblick».
Für stationäre Behandlungen von Juni bis heute werde mit Kosten von 180 Millionen Franken gerechnet. 40 Millionen Franken entfallen laut dem Verband auf weitere ambulante Kosten, unter anderem Ausgaben für symptomlindernde Medikamente, ambulante Untersuchungen und Nachkontrollen bei Ärzten.
Die Impfkosten dürften schliesslich 200 Millionen Franken betragen. Welche Kosten durch Covid-19-Langzeitschäden entstehen werden, könne man noch nicht sagen, sagte Müller auf Anfrage weiter.
Prämien steigen deshalb nicht
Wegen des Coronavirus stiegen die Krankenkassenprämien jedoch nicht an, sagte Müller. Die Krankenkassen verfügten momentan über eine Reserve von über zehn Milliarden Franken.
Diese grossen Reserven sollen laut Bundesrat abgebaut werden - so sollen die Krankenkassen weniger Prämien auf Vorrat erheben. Der Bundesrat schickte dazu am 18. September eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung. Diese hat zum Ziel, übermässige Reserven abzubauen und die Praxis der Rückerstattungen einzudämmen. Die Vernehmlassung läuft bis am 18. Dezember.
Der Bundesrat will die Verordnungsänderung am 1. Juni 2021 in Kraft setzen, womit sie für die Prämien 2022 wirksam würde. Diesem Vorhaben steht der Verband kritisch gegenüber, wie Müller auf Anfrage sagte. Denn die Reserven würden helfen, die Prämien stabil zu halten. Ein Abbau der Reserven könne in den Folgejahren zu Prämienerhöhungen führen.
Genf fordert Verwendung der Krankenkassenreserven
Der Kanton Genf fordert derweil mit einer Standesinitiative, dass die Reserven der Krankenkassen zur Finanzierung der ausserordentlichen Gesundheitskosten im Zusammenhang mit Coronavirus-Pandemie verwendet werden. Das Kantonsparlament verabschiedete diese am 30. Oktober, damit wird die Bundesversammlung aufgefordert, einen entsprechenden Erlass auszuarbeiten.
Die Kosten sollten durch eine teilweise Auflösung der Krankenkassenreserven gedeckt werden. Zudem verlangt die Initiative die Bundesversammlung auf, ein Einfrieren oder eine Senkung der Krankenkassenprämien für die Jahre 2022 und 2023 zu beantragen.Diese Reserven seien für Ausnahmesituationen wie zum Beispiel eine Pandemie angelegt worden, betonte der CVP-Abgeordnete Bertrand Buchs damals.