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SBB-Ausschreibung zu Fahrdiensten für Behinderte wird abgebrochen

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Bern,

Für die geplanten öV-Fahrdienste für Gehbehinderte haben sich zu wenige Anbieter gemeldet. Die SBB haben die öffentliche Ausschreibung deshalb abgebrochen.

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Die SBB verwenden gelbe Hebebühnen, damit Rollstuhlpassagiere an Bahnhöfen mit zu niedrigen Perrons oder bei Zügen mit Treppen einsteigen können. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SBB brechen die Ausschreibungen zu öV-Fahrdiensten für Behinderte ab.
  • Der Grund: Schweizweit haben sich zu wenig Anbieter gemeldet.
  • Die Shuttle-Dienste sollen aber trotzdem ab Januar 2024 eingeführt werden.

Schweizweit haben sich zu wenig Anbieter für die geplanten öV-Fahrdienste für Gehbehinderte gemeldet. Die SBB haben die öffentliche Ausschreibung für die Beschaffung abgebrochen. Die Shuttle-Dienste sollen aber trotzdem ab Januar 2024 eingeführt werden.

Die SBB wollen die Aufträge für die Taxi-Dienste nun freihändig vergeben, wie das Bahnunternehmen am Mittwoch mitteilte. Nach Ablauf einer zwanzigtägigen Beschwerdefrist würden die SBB mit ihren ÖV-Partnern gezielt auf mögliche Anbieter von Fahrdiensten zugehen, hiess es.

Wenn Gehbehinderte an ihrem Wohnort noch keinen barrierefreien Bahnhof haben und auch kein Hilfspersonal vor Ort ist, sollen sie künftig ein Taxi zum nächsten behindertengerecht umgebauten Bahnhof nehmen können.

Dieses Angebot müssen die SBB ab 2024 anbieten, weil ab dann gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) der öffentliche Verkehr barrierefrei sein muss. An über 500 Bahnhöfen und Haltestellen dürfte dies Ende Jahr aber noch nicht der Fall sein.

Ausschreibung gefloppt

Die im Januar lancierte Ausschreibung für die Fahrdienste ist gefloppt, weil zu wenig Angebote eingegangen waren, um die Taxidienste schweizweit anbieten zu können. Die SBB gehen laut Mitteilung davon aus, dass die in der Ausschreibung vorgegebenen Bedingungen schwierig umzusetzen sind. Unter anderem war eine Frist von zwei Stunden gefordert, innerhalb derer ein Fahrdienst angeboten werden muss.

Rollstuhl  Behindertengleichstellung  SBB
Ein SBB-Angestellter hebt eine Frau im Rollstuhl mit einem Hebelift in den Zug. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Künftig befördert werden sollen Personen mit eingeschränkter Mobilität vom nicht behindertengerechten Bahnhof zum nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof. Nicht behindertengerecht meint, dass der Bahnhof keinen stufenfreien Zugang zum Perron hat oder das Perron zu schmal ist für eine Hilfe mittels Mobilift. Ein Mobilift ist eine gelbe Hebebühne.

Zu den Kosten des Projekts machten die SBB bislang keine Angaben. Ursprünglich war geplant, den Auftrag im Sommer zu vergeben. Geplant war eine Laufdauer bis Ende 2029.

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