SBB-Monteur fing Feuer – Sicherheitschef verurteilt
Ein SBB-Monteur erlitt einen Stromschlag und fing Feuer, weil der Sicherheitschef den Bereich ohne Strom verliess. Dieser wurde nun verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Unterhaltsarbeiten erlitt ein SBB-Monteur einen Stromschlag und fing Feuer.
- Er musste mehrmals operiert werden und ist nun arbeitsunfähig.
- Der Sicherheitschef wurde nun wegen seines unvorsichtigen Verhaltens verurteilt.
Nach einem schweren Unfall bei Unterhaltsarbeiten beim Bahnhof Brugg wurde nun der Sicherheitschef verurteilt. Er wurde der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen, berichtet die «Aargauer Zeitung».
Der Sicherheitschef führte mit dem Opfer und einem weiteren Arbeiter zu Unterhaltsarbeiten an den Gleisen und beim Bahnhof durch. Sie mussten unter anderem die Dicke des Fahrdrahts kontrollieren. Dafür wurden in einigen Bereichen die Gleise gesperrt und die Fahrleitungen ausgeschaltet, es floss also kein Strom.
Der 56-jährige Sicherheitschef lenkte das Fahrleitungsfahrzeug, die beiden Monteure standen auf der Hebebühne. Einer von ihnen wollte ein Gelenk in der Mitte zweier Weichen mit Öl schmieren. Er griff nach oben an die Fahrleitung. Diese stand entgegen seiner Annahme unter Strom, es kam zum Kurzschluss.
Monteur ist nicht mehr arbeitsfähig
Der Monteur erlitt dadurch einen Stromschlag, wie im Strafbefehl steht, zudem fing er Feuer. Dadurch erlitt er Verbrennungen am ganzen Körper und musste mehrmals operiert werden. Seit dem Unfall ist er nicht mehr arbeitsfähig. Der Sicherheitschef und der zweite Arbeiter wurden nur leicht verletzt.
Im Strafbefehl steht, der Sicherheitschef habe pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt. Er habe den Bereich, in dem der Strom abgeschaltet war, verlassen. Er hätte dies «bemerken können und müssen». Auf Plänen war eingezeichnet, wo der Strom noch floss, zudem markierten Streckentrenner das Ende des Sektors.
Deshalb wurde er nun wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 160 Franken verurteilt. Er muss auch eine Busse sowie Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von insgesamt 2800 Franken bezahlen. Hinzu kommt eine Entschädigung an den verletzten Monteur von 8500 Franken.