SBB prüft rechtliche Schritte gegen «seriöse» Drogendealer
Auf Social Media machen Drogendealer auf seriös – als Zahlungsmittel bewerben sie bei der SBB erhältliche Kryptowährungen. Jetzt prüft die SBB Massnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- In sozialen Medien bewerben Dealer «legales» Cannabis und machen auf seriös.
- Bezahlen könne man mit Kryptowährungen, «erhältlich am Kiosk oder am SBB-Automaten».
- Das Image der SBB könnte darunter leiden. Jetzt prüft sie rechtliche Schritte.
Auf Instagram bewerben Kriminelle «legales» Cannabis. Dafür schreiben sie User sogar direkt an. Und locken mit schnellem Service: Wer bis 17 Uhr bestellt, der darf das Päckchen bereits am nächsten Morgen in seinem Briefkasten erwarten.
Um den Anschein zu erwecken, es handle sich um ein seriöses und legales Angebot, setzen sie auf diverse Tricks. So begrüssen sie Instagram-User mit einem schweizerdeutschen «Hoi» und erwähnen bekannte Unternehmen, als wären sie Partner: Bezahlen könne man mit Kryptowährungen, «erhältlich am Kiosk oder am SBB-Automaten».
Die Kantonspolizei Zürich wollte aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher auf den Fall eingehen. Nach dem Bericht von Nau.ch ist der Kanal zumindest auf Telegram nicht mehr aufrufbar.
SBB prüft rechtliche Schritte wegen Image-Schaden
Jetzt will die SBB handeln, wie Sprecher Martin Meier auf Anfrage von Nau.ch mitteilt: «Wenn ein Missbrauch der Marke SBB vorliegt, werden rechtliche Schritte unternommen.»
Und zwar aus guten Gründen: Die Interessensgemeinschaft Hanf sagte zu Nau.ch: «Für das öffentliche Bild der SBB und der Kiosk-Betreiber ist es nicht förderlich, mit illegalen Geschäften in Verbindung gebracht zu werden.» Sie sieht also das Image der Firmen in Gefahr.
Trotz möglicher rechtlichen Schritten zeigt sich die SBB zuversichtlich: «Wir gehen davon aus, dass diejenigen Leute, welche solche Angebote sehen, auch erkennen, dass es sich um unseriöse Angebote handelt.
Die Betreiberin von K Kiosk, Valora, gibt sich gänzlich unbeeindruckt. Auf Anfrage heisst es, dass man lediglich Gutscheine für den Erwerb von Kryptowährungen verkaufe. Auf einen möglichen Image-Schaden geht die Medienstelle nicht ein.
Crytal Meth und Kokain per Klick
Das Phänomen des Online-Drogenhandels ist nicht unbekannt: Kriminelle nutzen zunehmend Online-Plattformen wie Instagram oder Telegram. Nicht nur um Cannabis, sondern auch härtere Drogen zu verkaufen: Kokain, Heroin und Crystal Meth.
Wer auf solche Angebote zugreift, begeht eine Straftat. Mit einer Ausnahme, erklärt Lukas Good, auf Cannabis-Fragen spezialisierter Anwalt: «Für Konsumenten, die bis zu zehn Gramm Cannabis zum Eigenkonsum kaufen, gibt es laut Bundesgericht keine strafrechtlichen Konsequenzen.»
Selbst die Polizei dürfe das Cannabis nicht beschlagnahmen, wenn es für den Eigenkonsum bestimmt ist, ergänzt die Interessensgemeinschaft Hanf.
Handelt es sich um mehr als zehn Gramm, könne der Erwerb solcher Produkte als Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz geahndet werden. Vorbereitungshandlungen für den eigenen Konsum würden mit Bussen bestraft.