Schiedsgericht entscheidet über Sozialplan bei Le Matin

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Lausanne,

Im Fall «Le Matin» haben sich Tamedia sowie die Gewerkschaften Impressum und syndicom nach monatelanger Blockade über die Modalitäten geeinigt.

Le Matin
«Le Matin» wurde letzten Juli eingestellt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Einstellung der Druckversion der Zeitung «Le Matin» wurden 41 Personen entlassen.
  • Nun soll ein Schiedsgericht über den Sozialplan für die Betroffenen entscheiden.

Ein Schiedsgericht wird über den Sozialplan für die 41 Personen entscheiden, die mit der Einstellung der Druckversion der Westschweizer Zeitung «Le Matin» entlassen worden sind.

Nach monatelanger Blockade haben sich der Verlag Tamedia sowie die Gewerkschaften Impressum und syndicom über die Modalitäten geeinigt, wie sie am Mittwoch in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten. Es sei ein Rahmen definiert worden, damit das Verfahren vorankomme und ein schneller Erfolg für die betroffenen Personen erzielt werden könne, hiess es.

Nach dem Aus von «Le Matin» im Juli konnten sich die Mitarbeitenden und der Verlag nicht auf einen Sozialplan einigen. Das Obligationenrecht (Artikel 335j) sehe dann die Einsetzung eines Schiedsgerichts vor, das über einen verbindlichen und wirksamen Sozialplan entscheide, erklärte Anwalt Michel Chavanne, der die Interessen der Arbeitnehmenden vertritt, gegenüber der Agentur Keystone-SDA.

Dieses Gericht wird aus drei Personen bestehen. Jede Partei - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - ernennt eine Person, und diese beiden «Schiedsrichter» wählen gemeinsam das dritte Mitglied, das den Vorsitz des Gremiums führt.

Anschliessend finden ein Austausch von Dokumenten und möglicherweise Anhörungen statt. «Unsere Hoffnung ist, innerhalb von etwa sechs Monaten ein Ergebnis zu erzielen», sagte Chavanne weiter.

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