Bundesgericht bestätigt die Untersuchungshaft für Brian
Bei einer Haftentlassung von Brian K. bestehe ein «erhebliches Risiko» für Gewaltdelikte, meint das Bundesgericht. Er bleibt darum in U-Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Brian K. muss in Untersuchungshaft bleiben.
- Es drohe eine erhebliche Gefahr schwerer neuer Straftaten.
- Das hat am Freitag das Bundesgericht entschieden.
Wegen der erheblichen Gefahr erneuter schwerer Straftaten durfte die Zürcher Justiz Untersuchungshaft für Brian anordnen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Für eine allfällige Haft-Verlängerung muss jedoch eine neue Risikoeinschätzung gemacht werden.
Das Zürcher Obergericht stützte sich bei der Abweisung von Brians Beschwerde gegen die Anordnung der Untersuchungshaft auf ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 2019.
In seinem Beschluss habe das Obergericht jedoch zutreffend festgehalten, dass für eine zukünftige Haftprüfung eine neue Analyse erstellt werden müsse. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Justiz-Krimi um bekanntesten Schweizer Straftäter
Die Haft wurde von der Staatsanwaltschaft wegen der Untersuchung von Delikten angeordnet, die Brian in der Zeit von November 2018 und Ende Juni 2022 unter anderem in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH begangen haben soll. Dem 28-Jährigen wird unter anderem versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen.
So soll er das Sicherheitsglas der Zellentür zerschlagen haben. Ein handflächengrosses, 1,2 Zentimeter dickes Stück davon habe er in Richtung der leicht geöffneten Zellentür geschleudert. Dabei streifte das Bruchstück den Kopf eines Wärters, der leichte Schnittverletzungen davontrug.
Zufall als Helfer
Brian habe gewusst, dass sich Personen hinter der Türe befunden hätten. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass das Glasstück den Angestellten nicht mitten im Gesicht oder gar am Auge traf, hielt das Obergericht in seinem Beschluss fest. Zu dieser Tat kommen 32 weitere hinzu. Dabei geht es immer wieder um Gewalt und Drohung gegen die Wärter.
Das Bundesgericht folgt der Sicht des Zürcher Obergerichts, das die Wiederholungsgefahr mit den Vortaten begründete und der im Gutachten festgestellten dissozialen Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen.
Es zitiert aus dem Gutachten, wonach Brian eine andauernde oppositionelle Haltung ohne Rücksicht auf die Konsequenzen einnehme. Er eskaliere sein Verhalten regelmässig – sei es, um in eine andere Anstalt versetzt zu werden oder dem von ihm feindlich eingestuften System einen möglichst grossen Schaden zuzufügen.
Nicht so viel Gewicht wie der Betroffene misst das Gericht dessen deutlich besserer Führung im Gefängnis Zürich bei, in welches er im Januar 2022 verlegt wurde. Einen Teil der neuen Delikte hat Brian gemäss Urteil dort begangen.
Überlappende Verfahren
Brian wurde vom Zürcher Obergericht im Mai 2021 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Von einer Massnahme oder einer Verwahrung – wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte – sah das Obergericht ab.
Die vorgeworfenen Delikte, die von Sachbeschädigung über Drohung, Beschimpfung bis zu versuchter schwerer Körperverletzung reichen, ereigneten sich alle während eines Freiheitsentzugs in verschiedenen Gefängnissen. Das Bundesgericht hob das Urteil im November 2021 auf und wies es zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurück.
Vergangenen Oktober ordnete das Obergericht eine Entlassung von Brian aus der Sicherheitshaft an. Es befand, dass die Dauer der Haft angesichts der zu erwartenden Freiheitsstrafe nicht mehr verhältnismässig sei. Noch bevor Brian freigelassen wurde, liess ihn die Zürcher Staatsanwaltschaft erneut verhaften und wegen der neuen Delikte in Untersuchungshaft versetzen. (Urteil 1B_22/2023 vom 13.2.2023)