Die Schweiz wurde erneut in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Die Amtszeit dauert bis Ende 2027.
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UN-Flagge vor dem Sitz der Vereinten Nationen. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Januar sitzt die Schweiz wieder im Uno-Menschenrechtsrat.
  • Nach fünf Jahren kehrt man ins Gremium zurück – für drei Jahre.
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Die Schweiz kehrt von kommendem Januar bis Ende 2027 als Mitglied in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zurück. Die Uno-Generalversammlung hat die Schweiz nach fünf Jahren am Mittwoch in New York wieder in den Rat gewählt.

Diese Rückkehr galt als sicher, da sie zusammen mit Spanien und Island die drei Sitze beanspruchte, die ihrer Regionalgruppe zugewiesen wurden. Die Schweiz erhielt 175 Stimmen von 183 Stimmberechtigten.

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Die letzte Amtszeit der Schweiz unter den 47 Mitgliedern des Gremiums war vor fünf Jahren abgelaufen. Seither konnte sie zwar an den Diskussionen teilnehmen, aber nicht über Resolutionsentwürfe abstimmen.

Die Schweiz hatte sich in den letzten Jahren nicht um eine Mitgliedschaft bemüht, um keine Verwirrung mit ihrer Kandidatur für den Uno-Sicherheitsrat in New York zu stiften. Nun läuft ihr zweijähriges Mandat im mächtigsten Organ des Uno-Systems, das sie derzeit für einen Monat steuert, Ende Dezember aus.

Die Schweiz ist zum vierten Mal Mitglied des Uno-Menschenrechtsrates.

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