Schweizer Stimmvolk kann über Sozialdetektiv-Gesetz abstimmen

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Bern,

Das Referendum gegen das «Sozialdetektiv-Gesetz» ist zustande gekommen. 2018 wird über das Gesetz abgestimmt.

Referendum
Die Vereinbarung über die Führung des RFS See-Linth untersteht dem fakultativen Referendum in der Zeit vom 15. Februar bis 26. März 2021. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Referendum gegen das «Sozialdetektiv-Gesetz» ist zustande gekommen.
  • Im November 2018 findet die Abstimmung statt.

Das Schweizer Stimmvolk wird über das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten abstimmen können. Das Referendum ist zustande gekommen.

Das Referendumskomitee hatte am 5. Juli 56'112 Unterschriften eingereicht. Davon sind 56'025 gültig, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Damit hat die Bürgergruppe um die Autorin Sibylle Berg die nötigen 50'000 Unterschriften innerhalb der gesetzlichen Frist gesammelt.

Lanciert wurde das Referendum im April. Das von den eidgenössischen Räten im beschleunigten Verfahren bewilligte Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht. Zudem werde die Privatsphäre der Menschen aufs Gröbste verletzt, argumentiert die Gruppierung.

Auch Unfall und Krankenversicherung betroffen

Die Räte verabschiedeten das Gesetz in der Frühjahrssession. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung.

Die Abstimmung findet am 25. November 2018 statt.

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