Schweizerisches Bundesgericht fällt Urteil: Urs Schwarzenbach, Zürcher Hotelbesitzer und Kunstsammler, muss 10,8 Millionen Franken an Steuern nachzahlen.
Schweizerisches Bundesgericht
Der Zürcher Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach steht heute Dienstag einmal mehr vor Gericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zürcher Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach verliert vor dem Bundesgericht.
  • Der Kunstsammler muss dem Bund 10,8 Millionen Franken Steuern nachzahlen.
  • Hinzu kommen Zinsen von 2,4 Millionen Franken.
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Das Schweizerische Bundesgericht hat im Fall Urs Schwarzenbach ein Urteil gefällt. Der Zürcher Kunstsammler und Hotelbesitzer hat den Rechtsstreit um Steuern seiner importierten Kunstwerke verloren. Angaben zufolge soll er 86 Kunstwerke mit dem Verlagerungsverfahren in die Schweiz importiert haben. Der Import der Werke lief dabei über eine Galerie, so musste der Kunstliebhaber für den Einfuhr keine Steuern bezahlen.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass er dem Bund 10,8 Millionen Franken an Steuern nachzahlen muss. Dazu kommen noch Zinsen von 2,4 Millionen Franken. Dies berichtete das Magazin «Zentralplus».

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