Schweizerisches Bundesgericht sagt Ja zum Kirchen-Engagement
Das schweizerische Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde der Jungfreisinnigen gegen Kirchgemeinden bezüglich der Konzerninitiative abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das schweizerische Bundesgericht lehnt die Stimmrechtsbeschwerde der Jungfreisinnigen ab.
- Kirchgemeinden dürfen sich weiterhin für die Konzerninitiative einsetzen.
- Für über 700 Kirchgemeinden ist klar, dass Konzerne für ihr Handeln gerade stehen müssen.
Das schweizerische Bundesgericht erlässt keine vorsorglichen Massnahmen gegen das Engagement zahlreicher Kirchgemeinden im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungsinitiative. Dies geht aus drei Verfügungen des Bundesgerichts zu Stimmrechtsbeschwerden hervor.
In den Kantonen Aargau, Bern und St. Gallen haben Jungfreisinnige Stimmrechtsbeschwerden gegen das Engagement von Kirchen und Pfarrpersonen eingereicht. Dies teilt der Zusammenschluss zahlreicher Kirchgemeinden und Pfarrpersonen unter dem Namen «Kirche für Konzernverantwortung» am Dienstag in einer Mitteilung mit.
Schweizerisches Bundesgericht lehnt Massnahme ab
Das schweizerische Bundesgericht lehnt vorsorgliche Massnahmen so kurz vor dem Abstimmungsdatum vom 29. November ab. Solche seien nicht mehr gerechtfertigt.
Die Abstimmung könne nachträglich aufgehoben werden, falls sie zu Ungunsten der Beschwerdeführer ausgehen sollte. Und auch, wenn sich die Interventionen der Kirchen im Abstimmungskampf als unzulässig erweisen sollten.
Für die Kirchgemeinden und Pfarrer bedeutet dies, dass sie sich weiterhin für die Konzernverantwortungsinitiative engagieren dürfen. Dies sei auch richtig so, schreibt der Zusammenschluss in seiner Medienmitteilung.
Kirche sagt JA zur Konzerninitiative
Die Initiative greife zentrale Anliegen der biblischen Botschaft auf: Die Menschenwürde und die Bewahrung der Schöpfung. Für die 700 mitbeteiligten Kirchengemeinden sei klar, dass Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung künftig geradestehen müssten.