Bundesgericht

Schweizerisches Bundesgericht verurteilt Berner Krähennest-Zerstörer

Carine Meier
Carine Meier

Bern,

2018 hatte ein 61-jähriger Berner mit einer Hebebühne Krähennester von einer Platane zu Boden geworfen. Nun erhält er dafür eine Geldstrafe.

Schweizerisches Bundesgericht
Krähen in einem Baum (Symbolbild). - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil er Krähennester zerstört hatte, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Der 61-jährige Berner hatte bei der Tat mit einer Hebebühne die Tiere aufgescheucht.
  • Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte die bedingte Strafe heute.

Im Frühling 2018 warf ein Mann im Berner Stadtteil Breitenrain-Lorraine vier bis fünf Krähennester von einer Platane. Dazu benutzte er eine Hebebühne, die die Vögel zudem beim Brüten störte. Nun wurde er dafür vom Schweizerischen Bundesgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, berichtet die Schweizer Presseagentur SDA.

Die Tat fand während der Schonzeit zwischen Februar und Ende Juli statt und ist deshalb gemäss Jagdgesetz strafbar. Daher wurde der 61-jährige Berner vom Berner Obergericht verurteilt, obwohl er nach eigenen Aussagen nur leere Nester zerstörte.

Die bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 100 Franken hat nun das Schweizerische Bundesgericht bestätigt. Der Mann habe mit seiner Tat in Kauf genommen, die bereits brütenden Saatkrähen auf dem Baum aufzuscheuchen.

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