Schwyzer Bauer liess seine Tiere «massiv» leiden
Vor zwei Jahren entdeckten Kontrolleure zahlreiche Missstände auf einem Schwyzer Bauernhof. Nun wurde der Landwirt vom Gericht verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Schwyz wurde ein Bauer wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt.
- Auf seinem Hof fanden Beamte schlimme Zustände vor.
- Schweine, Hunde und Nutzvieh mussten unter miserablen Bedingungen leben.
Bei einer Kontrolle im Juni 2021 fanden Mitarbeitende des Veterinärdiensts auf einem Bauernhof im Kanton Schwyz ein schreckliches Bild vor. «Ihnen müssen die Haare zu Berge gestanden sein», schreibt der «Bote der Urschweiz».
«Gutes Atmen war für die Beamten nicht möglich», wird die Schwyzer Staatsanwaltschaft zitiert. Den Kontrolleuren hätten die Augen wegen des viel zu hohen Ammoniakgehalt in der Luft gebrannt.
«Die Tiere litten massiv»
44 Schweine seien in nahezu absoluter Dunkelheit gehalten worden, heisst es. «Die Tiere konnten sich nicht orientieren, kannten weder Tag noch Nacht.» Der Bauer hätte sich bewusst sein müssen, dass die Schweine bei einer solchen Haltung «nur dahinvegetieren». Das steht im Strafbefehl.
Weiter habe der Halter seine Ferkel selber und ohne Schmerzbetäubung kastriert – insgesamt 77 Mal seit 2014. «Hierdurch erlitten die Ferkel unnötigerweise äusserst starke Schmerzen», so die Staatsanwältin.
Zudem seien über ein Dutzend Hunde in miserablen Verhältnisse gehalten worden. «Sie lebten inmitten von Kothaufen und waren am Verdursten. Hinzu kommt Nutzvieh, das ebenso misshandelt wurde. «Die Tiere litten aufgrund der vernachlässigten Haltung massiv.»
Geldstrafe für Schwyzer Landwirt
Alles in allem listete der Veterinärdienst zahlreiche gravierende Verstösse auf. Fünf Monate später kam es zur Nachkontrolle. Allerdings waren «immer noch reihenweise Missstände» vorzufinden, schreibt der «Bote der Urschweiz».
In der Folge wurde der Bauer wegen Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz und mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Hinzu kommt mehrfache vorsätzliche Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.
Mittlerweile ist das Strafmass bekannt. Dem Landwirt wird eine Busse und Kosten von 7'740 Franken aufgebrummt. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von 10'500 Franken.