Schwyzer Regierung verabschiedet Steuergesetzvorlage
Die Schwyzer Regierung plant Steuerentlastungen für natürliche Personen im Umfang von 43 Millionen Franken.

Mit der Teilrevision des Steuergesetzes sollen natürliche Personen im Umfang von 43 Millionen Franken entlastet werden. Die Vernehmlassungsvorlage sah noch Steuerentlastungen von gesamthaft 73 Millionen Franken vor.
Die Anpassung des Einkommenstarifs kompensiere die kalte Progression, und es gebe höhere Sozial- sowie allgemeine Abzüge, teilte die Schwyzer Regierung am Montag mit. Weiter werde der maximale Steuersatz für Kapitalleistungen um ein Drittel gesenkt.
Des Weiteren würden allgemeine Abzüge, etwa Versicherungsprämien, Drittbetreuungskosten der Kinder und Abzüge von Aus- und Weiterbildungkosten erhöht, hiess es weiter.
Die Steuerentlastungen wurden nach Rückmeldungen in der Vernehmlassung angepasst, teilte der Regierungsrat mit.
Rückmeldung aus Vernehmlassung führt zu Anpassungen
Wegen bereits geplanter oder umgesetzter Steuerfusssenkungen auf kommunaler Ebene forderten viele Teilnehmer in der Vernehmlassung eine geringere Entlastung als die ursprünglich geplanten 73 Millionen Franken.
Die erwarteten 43 Millionen tieferen Steuereinnahmen entfallen zu rund 19,8 Millionen Franken auf den Kanton.
8,4 Millionen Franken berappen die Bezirke, 12,8 Millionen die Bezirke und rund 2 Millionen Franken die Kirchgemeinden, hiess es weiter.
Die Steuerentlastung sei aufgrund der guten finanziellen Lage des Kantons und des Gemeinwesens möglich, hiess es im Communiqué. Die Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.