«Seefeld-Mörder» und sein Komplize stehen vor Zürcher Obergericht
Der «Seefeld-Mörder» steht heute vor Gericht. Er soll einen beliebigen Passanten erstochen haben, um seinen Komplizen aus dem Gefängnis zu holen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Seefeld-Mörder und sein Komplize stehen heute vor Gericht.
- Sie lernten sich im Gefängnis kennen und schmiedeten einen Plan, um zu entkommen.
- Dieser beinhaltete die Ermordung eines beliebigen Passanten.
Vor dem Zürcher Obergericht haben sich am heutigen Donnerstag der so genannte «Seefeld-Mörder» und sein Komplize zu verantworten. Das Bezirksgericht Zürich hatte die beiden im Januar 2020 zu 20 beziehungsweise 16,5 Jahren Freiheitsentzug sowie Geldstrafen verurteilt.
Das Gericht zweifelte nicht daran, dass der Hauptbeschuldigte, ein heute 29-jähriger Schweizer, am 30. Juli 2016 im Zürcher Seefeld-Quartier auf offener Strasse einen zufälligen Passanten erstochen hatte. Er wurde wegen Mordes und anderer Delikte schuldig gesprochen. Sein Kollege, ein heute 41-jähriger Litauer, wurde wegen Anstiftung zum Mord verurteilt.
Täter und Komplize schmiedeten Plan für Haftentlassung
Die beiden hatten sich laut Anklage in der Vollzugsanstalt Pöschwies kennengelernt und angefreundet. Der Schweizer verbüsste dort eine fünfjährige Freiheitsstrafe wegen diverser Delikte. Der Litauer sass acht Jahre ab, unter anderem wegen Erpressung. Um möglichst rasch in Freiheit zu kommen, schmiedeten sie einen tödlichen Plan.
Wie die Anklageschrift schildert, schickte der Schweizer während eines Hafturlaubs ein Erpresserschreiben mit inszenierten Opferfotos von sich selbst ans Zürcher Kantonsparlament. Darin drohte eine angebliche litauische Täterschaft mit der Tötung von Menschen, sollte der Litauer nicht umgehend entlassen werden.
Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Nachdem das genannte Ultimatum ungenutzt verstrichen war, kaufte der Beschuldigte ein Messer. Dann ging er ins Seefeld-Quartier und erstach den erstbesten Menschen, auf den er traf – es war ein 41-jähriger Mann.
Die Flucht des Messestechers war vorerst erfolgreich. Erst im Januar 2017 wurde er festgenommen, nachdem er im Darknet nach Waffen gesucht hatte. Er traf sich mit einem scheinbaren Verkäufer, der in Wirklichkeit ein verdeckter Fahnder war.
Der Staatsanwalt hatte für beide Beschuldigten lebenslängliche Freiheitsstrafen und Verwahrung gefordert. Der Verteidiger des Schweizers hatte auf eine 12-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung plädiert. Der Anwalt des Litauers verlangte einen Freispruch.