Seefeld: Tobias K. wird zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt
Am Zürcher Bezirksgericht wurde am Mittwoch im Mord in Seefeld verhandelt. Der 27-jährige Tobias K. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Zürcher Seefeldquartier wurde im Juni 2016 ein Mann ermordet.
- Der Täter (27) wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.
Im Prozess um den Mord in Seefeld haben am Bezirksgericht Zürich am Mittwoch alle Parteien ihre Anträge deponiert. Vor dem Bezirksgericht standen der 27-jähriger Tobias K. und ein 39-jähriger Litauer «Boris». Ihnen werden ein Mord und andere Delikte vorgeworfen.
Heute Donnerstag wurde nun das Urteil bekannt: Der Schweizer wird wegen Mordes und Vorbereitungen für weitere Morde schuldig gesprochen. Er kassiert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, sein Komplize muss für 16,5 Jahre ins Gefängnis.
Zusätzlich muss der Täter eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu zehn Franken bezahlen. Von einer Verwahrung sieht das Gericht jedoch ab.
Mord im Zürcher Seefeld
Der Seefeld-Mord erhielt seinen Namen wegen des Tatorts: Im Stadtzürcher Seefeld wurde am frühen Nachmittag des 30. Juni 2016 ein zufällig anwesender 41-jähriger Mann erstochen.
Als mutmasslicher Täter wurde rund ein halbes Jahr später der 27-jährige Tobias K. verhaftet. Er hatte im Darknet nach Waffen gesucht und war einem verdeckten Fahnder in die Falle gegangen.
Die Ermittlungen ergaben, dass das Tötungsdelikt Teil eines Erpressungsversuchs war. Ausgedacht worden war er laut Anklage von den zwei Beschuldigten, die beide mehrjährige Strafen in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies absassen.
Der Plan sah vor, dass der Schweizer auf einem Hafturlaub flüchten und den Litauer freipressen sollte. Dazu sollte er einen Brief ans Zürcher Kantonsparlament schreiben. Darin drohte er mit der Tötung von Menschen, sollte der Litauer nicht umgehend freikommen.
Nachdem das Ultimatum ergebnislos verstrichen war, schritt er gemäss Drehbuch zur Tat. Auf offener Strasse erstach er mit einem eigens gekauften Messer einen zufällig anwesenden Mann.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslänglicher Freiheitsentzug
Der Staatsanwalt beantragte eine Verurteilung beider Beschuldigter wegen Mordes und anderer Delikte. Beide Männer sollen laut Anklage mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft werde. Zudem seien sie zu verwahren. Der Litauer sei im Weiteren für 15 Jahre des Landes zu verweisen.
Der Verteidiger von Tobias K. negierte nicht die Schuld seines Klienten. Dieser hatte das Tötungsdelikt gestanden und erklärt, wie es dazu habe kommen können. Dass er später weitere Morde vorgehabt habe, stellte der Beschuldigte jedoch entschieden in Abrede.
Der Schweizer sei der vorsätzlichen Tötung schuldig zu sprechen und mit 12 Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen, beantragte der Verteidiger. Auf eine Verwahrung sei zu verzichten.