Seilziehen um Postadresse in Kurzbiografien geht weiter
Doppelbürger im National- und Ständerat sowie im Bundesrat müssen ihre Staatsangehörigkeiten künftig offenlegen, aber nicht mehr zwingend ihre Postadresse. Der Nationalrat hat damit am Montag eine letzte kleine Differenz in der entsprechenden Vorlage offengelassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat möchte nämlich die dienstliche Postadresse in den unter anderem im Internet veröffentlichten Kurzbiografien der Magistratinnen und Magistraten belassen.
Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 112 zu 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Formulierung «dienstliche Postadresse oder E-Mail-Adresse».
Den Kompromissvorschlag hatte die vorberatende Kommission des Nationalrates ins Spiel gebracht. Die Vorlage geht damit noch einmal in den Ständerat.
Die Sprecher der Kommissionsmehrheit begründeten den Kompromissvorschlag insbesondere mit Sicherheitsbedenken. Die Postadresse zu veröffentlichen könne unter Umständen problematisch sein, sagte etwa Angelo Barrile (SP/ZH). Drohungen gegen Politiker hätten zugenommen. Mit der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse blieben die Volksvertreter aber auch auf schriftlichem Weg erreichbar.
Gerhard Pfister (Mitte/ZG) warb im Namen der Kommissionsminderheit vergeblich für die Version des Ständerates, der die schriftliche Erreichbarkeit der Volksvertreter nicht antasten möchte. Wer seine Postadresse nicht veröffentlichen wolle, habe heute schon die Möglichkeit dazu, indem er oder sie das Parlamentsgebäude als Postadresse angeben könne.
Angestossen hatte die Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung SVP-Präsident Marco Chiesa (TI) im Jahr 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, der beide Kommissionen Folge gaben. Unterdessen haben beide Räte der erweiterten Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten zugestimmt.
Doppelbürgerschaften sind laut Chiesa für Wählerinnen und Wähler ebenso von Interesse wie Beruf, militärischer Grad, Alter oder Positionen in Führungsorganen. Mit der Ergänzung des Artikels in der Verordnung um diese Angabe werde die gewünschte Transparenz hergestellt. Die zusätzliche Angabe soll in den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder und der Bundesräte ergänzt werden.
Mit einer anderen Initiative hatte Chiesa Bundesratsmitgliedern eine doppelte Staatsbürgerschaft untersagen wollen. Dieses Anliegen scheiterte aber im Herbst 2018 bereits auf Kommissionsebene.
Über die doppelte Staatsbürgerschaft von Regierungs- und Parlamentsmitgliedern war vor der Wahl von Bundesrat Ignazio Cassis diskutiert worden. Der damalige Kandidat und heutige Aussenminister gab die italienische Staatsbürgerschaft freiwillig ab.