Seit 40 Jahren klebt die Vignette an Schweizer Windschutzscheiben
Von der Einführung 1985 bis zur digitalen Ära: Ein Blick auf die bewegte Geschichte der Schweizer Autobahnvignette.
Die Einführung der Autobahnvignette 1985 markierte einen Wendepunkt in der Finanzierung der Schweizer Schnellstrassen. Eine Preiserhöhung für den Kleber gab es seitdem nur einmal, von 30 auf 40 Franken. Trotzdem rief er stets sparsame Trickser auf den Plan. Auch jüngst wieder, als die Vignette in digitaler Form erschien.
Die Schweiz war das erste Land Europas mit einer Autobahnvignette und einer Schwerverkehrsabgabe. Ziel war es, den Ausbau und den Unterhalt der Nationalstrassen auf pragmatische Weise zu sichern. Wer auf Autobahnen fuhr, musste fortan jährlich eine Vignette lösen. Das Parlament befristete diese zunächst auf zehn Jahre.
Sie ist heute jedoch nicht mehr wegzudenken. Die Vignette ist verpflichtend für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. Jedes Jahr hat sie eine andere Farbe.
Kontroversen und Kritik
2025 ist sie orangefarben. Mit einem festen Jahrespreis bot sie eine kosteneffiziente Alternative zu Mautsystemen in anderen Ländern. Weitere Länder mit «Kleberli» sind etwa Österreich, Ungarn, Tschechien und die Slowakei.
Die Bruttoeinnahmen aus dem Schweizer Vignettenverkauf belaufen sich jährlich auf etwa 360 Millionen Franken, wobei rund ein Drittel von ausländischen Autofahrern stammt.
Der Einführung der Vignette gingen kontroverse Diskussionen voraus. Zu Beginn gab es Vorbehalte aus dem Ausland, wo die neue «Eintrittsgebühr» als benachteiligend für Kurzzeitnutzer empfunden wurde.
In der Schweiz befürchteten Touristiker ein Ausbleiben ausländischer Gäste.
Entwicklung und Änderungen
Kritiker verstummten nie ganz. Aus deren Sicht wurden Autofahrer neben den Treibstoffabgaben über Gebühr geschröpft. Das eidgenössische Parlament sprach sich 1990 aber klar gegen zwei Initiativen zur sofortigen Abschaffung der Vignette aus. Die Initiativen wurden später zurückgezogen.
1994 entschied das Stimmvolk, die Vignette definitiv in der Verfassung zu verankern und die Kantone mit 10 Prozent am Reinertrag zu beteiligen.
1995 wurde der Preis für die Vignette teuerungsbedingt auf 40 Franken erhöht. Einen Aufschlag auf 100 Franken und die Erweiterung des Nationalstrassennetzes lehnte das Stimmvolk 2013 klar ab.
Die traditionelle Klebevignette war über Jahrzehnte hinweg das Standardmodell. Mit der Einführung der E-Vignette im Jahr 2023 begann jedoch eine neue Ära.
E-Vignette: Eine neue Ära
Im Gegensatz zum Kleber, der für ein bestimmtes Auto gelöst wird, ist die E-Vignette ans Kontrollschild gebunden. Sie kann online erworben werden und erspart das Aufkleben und Entfernen von der Windschutzscheibe. Bereits 2024 wurde etwa ein Drittel der verkauften Vignetten digital erworben.
Die Autobahnvignette ist ein amtliches Zeichen, das weder gefälscht noch verändert werden darf. Wer die Vignette manipuliert oder mehrmals verwendet, kann gemäss dem Strafgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden.
Tricksereien und Betrügereien
Besonders Sparwütige haben seit Einführung der Taxmarke vor 40 Jahren immer wieder versucht, sich vor dem Vignetten-Kauf zu drücken oder mindestens die Kosten zu senken – manchmal mit Erfolg.
Schon Ende 1984 bot ein Unbekannter in einem Einkaufszentrum in Cham ZG gefälschte Vignetten zum verlockenden Preis von fünf Franken an. Er wurde nie erwischt.
Das Befestigen der Vignette mittels Klebeband (zwecks leichter Abnahme und Wiederverwendung in anderen Fahrzeuge) war lange eine verbreitete und beliebte, wenn auch verbotene Praxis.
Einen klaren Entscheid fällte das Bundesgericht im September 1985 über den Vignetten-Gebrauch bei Wechsel-Nummernschildern: in einem solchen Falle muss eine Vignette pro Fahrzeug erworben werden.
Um Fälschungen zu erschweren, wurde 1999 ein Wasserzeichen eingeführt. Die Busse wurde zudem von 100 auf 200 Franken verdoppelt.
Der Bund mahnte nach Einführung der digitalen Vignette im Jahr 2023, diese über das Portal des Bundes zu erwerben und nicht bei anderen Anbietern.
Bei diesen Anbietern könnten Zusatzkosten anfallen, weil der Verkaufspreis höher angesetzt sei. Zudem boten mehrere Webseiten eine vermeintliche Schweizer E-Vignette an. Dabei handelte es sich um kriminelle Datenklau-Aktivitäten.