Vignette

E-Vignette: Grosse Nachfrage – das müssen Sie wissen!

Keystone-SDA
Keystone-SDA, Tim Camp

Vernier,

Ab dem 1. Dezember ist die Vignette 2024 verfügbar. Neu kann auch eine E-Version erworben werden. Der Andrang ist gross.

Vignette E-Version
Ab heute ist die Vignette 2024 erhältlich – auch als E-Version. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vignette 2024 wird auch als E-Version erhältlich sein.
  • Der Kaufpreis und die Gültigkeitsdauer sind dabei für beide Versionen identisch.
  • Die Nachfrage ist heute sehr gross.

Ab heute ist die Vignette 2024 gültig. Mit einer grossen Neuerung: Nebst der herkömmlichen Klebevignette steht auch eine E-Version in den Startlöchern.

Beide Versionen weisen dabei die gleiche Gültigkeitsdauer sowie den gleichen Preis auf. Zum Preis von 40 Franken ist die Vignette vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres gültig.

Werden Sie auf die E-Vignette umsteigen?

Entsprechend ist die Nachfrage nach der E-Vignette «momentan sehr hoch», schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf der Webseite. «Dies kann zu Verzögerungen beim Zahlungsprozess und dem Versand der Quittung als PDF führen.»

Kurzer Faktencheck: Seit Verkaufsstart im August hat die E-Vignette bereits über 250'000 Käufer gefunden. Experten prognostizieren, dass bis 2024 etwa 40 bis 50 Prozent der Autofahrer auf die E-Vignette umsteigen werden. Das entspricht rund fünf Millionen verkauften E-Vignetten, schreibt die «CH Media».

Vorteile und Empfehlungen

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.

Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das Webportal «Via» unter www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu erwerben.

Denn andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis. Beim Kauf sind im Formular die Fahrzeugart, das Zulassungsland sowie das Kontrollschild einzugeben.

Weiter kann gewählt werden, ob die Registrierung öffentlich einsehbar ist. «Öffentlich einsehbar» wählen vorzugsweise Personen, die ein Fahrzeug teilen (Mietfahrzeuge, Carsharing). So kann auf dem Portal abgefragt werden, ob für das betreffende Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Wird die Option nicht ausgewählt, ergibt die Abfrage kein Resultat.

Keine automatische Verlängerung der Vignette

Eine jährliche automatische Verlängerung der digitalen Vignette sieht der Bund allerdings nicht vor. Autofahrer müssen also jedes Jahr aufs Neue aktiv werden und ihre digitale Vignette erneuern. Bezahlt werden kann mit den gängigen Kreditkarten sowie mit Postfinance oder Twint.

Achtung: Wer aus Versehen sowohl die digitale als auch die Klebevignette kauft, hat Pech gehabt. Denn eine Rückerstattung ist laut BAZG nicht vorgesehen.

Kommentare

User #4708 (nicht angemeldet)

Wieso bekommen bisherige E-Vignetten-Käufer eigentlich nicht automatisch Anfang Dezember eine Email vom Bundesamt als Hinweis auf Erneuerung? Email-Adresse ist ja registriert !

User #3947 (nicht angemeldet)

Ich bevorzuge die anonyme Kaufvariante zum Kleben, ohne Datenleck oder Hacking.

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