Skaten beim Oberen Letten weiterhin erlaubt
Ein Anwohner forderte, den Skatepark beim Oberen Letten zu schliessen. Die Begründung: Er fühle sich vom Lärm gestört. Das Baurekursgericht lehnt das Gesuch ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Anwohner forderte, die Skateanlage beim Oberen Letten zu schliessen.
- Das Baurekursgericht hat das Anliegen geprüft und abgelehnt.
Ein Nachbar fühlte sich vom Lärm des Skateparks unter der Kornhausbrücke beim Oberen Letten in Zürich gestört. Deshalb wollte er den Betrieb per sofort beenden lassen.
Gemäss Urteil des Baurekursgerichts seien die Geräusche zwar hörbar, jedoch nicht als erheblich störend einzuordnen. Bei geschlossenem Fenster sei von der Skateranlage nichts zu hören. Zudem dominiere der Lärm der nahen Strassen, zitiert die «NZZ».
Das Baurekursgericht halte jedoch fest, dass eine gültige Baubewilligung nötig sei. Grün Stadt Zürich habe zwar eine Bewilligung für den gesamtem Quartierplatz, aber nicht für die Skateranlage. Das Verfahren laufe, die entsprechende Baubewilligung sei aber durch einen Rekurs angefochten worden.
Das Baurekursgericht halte fest: «Die Beeinträchtigung des Rekurrenten ist nicht sehr gross und der Stadt kann keine Verletzung der Aufsichtspflichten vorgeworfen werden.» Demnach habe die Bausektion des Stadtrats den Antrag des Nachbarn zu Recht abgewiesen.