Sonntagsverkäufe im Aargau am dritten und vierten Advent
Am dritten und vierten Advent, 13. und 20. Dezember, dürfen in den meisten Aargauer Gemeinden Läden Sonntagsverkäufe durchführen. Das hat der Regierungsrat entschieden.
An diesen zwei Sonntagen dürfen Geschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Donnerstag mitteilte. Ausnahmen gibt es in sechs Gemeinden: In Sins und Wettingen sind die Sonntagsverkäufe am ersten und vierten Advent, 29. November und 20. Dezember, in Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen am zweiten und vierten Advent, 6. und 20. Dezember.
Grund für die Ausnahmen sind laut dem DVI traditionelle Verkaufsanlässe in den sechs Gemeinden. Diese seien jedoch wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden. Dennoch wollten die Gemeinden die Daten beibehalten. Im Übrigen seien die Daten der Sonntagsverkäufe bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Terminen würden nicht bewilligt.
In seiner Mitteilung weist das DVI darauf hin, dass jedes Geschäft über ein Corona-Schutzkonzept verfügen müsse. Im Hinblick auf die Sonntagsverkäufe mit mehr Kundinnen und Kunden seien die Läden angehalten, ihre Schutzkonzepte zu überprüfen und wenn nötig zu überarbeiten.