Lindt gewinnt Klage gegen Aldi wegen Schokokugeln
Lindt & Sprüngli hat vor Gericht einen Sieg gegen Aldi errungen. Das Gericht sieht in den Schokokugeln eine unzulässige Nachahmung und verbietet den Verkauf.
Der Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat einen juristischen Erfolg gegen Aldi errungen. Das Handelsgericht in Aargau gab der Klage des Schweizer Unternehmens statt.
Wie «T-Online» berichtet, muss Aldi nun seine Moser-Roth-Kugeln aus dem Sortiment in der Schweiz entfernen. Der Streit entzündete sich an der Weihnachts-Edition der Aldi-Schokokugeln.
Lindt sah in der roten und blauen Verpackung eine zu starke Ähnlichkeit zu ihren Lindor-Kugeln. Das Gericht stimmte dieser Einschätzung zu.
Assoziationsgefahr und mögliche Folgen
Das Urteil begründet sich auf einer «Assoziationsgefahr» für Konsumenten. Darüber berichtet die «Berliner Morgenpost».
Laut Gericht sei die Verpackung der Discounter-Schokolade «objektiv stark an Lindor-Kugeln angelehnt».
Discounter droht Schadensersatz
Dies könnte Kunden bei zukünftigen Käufen verwirren. Für Aldi könnte das Urteil weitreichende Folgen haben.
Neben dem Verkaufsverbot drohen möglicherweise Schadensersatzforderungen. Dies hängt davon ab, ob Lindt bis März 2025 eine Klage im Hauptverfahren einreicht.
Bedeutung für Lindt & Sprüngli
Für Lindt & Sprüngli geht es um den Schutz eines wichtigen Produkts. Die Lindor-Kugeln sind mit einem jährlichen Umsatz von 47,8 Millionen Euro (rund 45 Millionen Franken) ein Verkaufsschlager.
Der Schokoladenhersteller sieht in dem Urteil einen wichtigen Schutz seiner Marke.