Spesentricksereien des Ex-Leiters der Luzerner Migrantenseelsorge
Ein früherer Geschäftsleiter der Migrantenseelsorge der katholischen Landeskirche im Kanton Luzern hat sich jahrelang ein zu hohes Salär ausbezahlt und ungerechtfertigte Spesen bezogen. Das Luzerner Kantonsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts nun noch prüfen, ob der Geschäftsleiter seine Tochter korrekt angestellt hat.

Das Wichtigste in Kürze
- In einer im September 2016 eingereichten Klage verlangte die als Anstalt organisierte Migrantenseelsorge vom Ex-Geschäftsleiter einen Schadenersatz von rund 580'000 Franken.
Nachdem die Vergütung von hohen Spesen aufgefallen war, liess der Synodalverwalter eine Spezialprüfung der Jahre 2009 bis 2013 durchführen.
Diese zeigte, dass der frühere Geschäftsleiter sich verschiedene Vergütungen für Arbeitsweg, Büromiete, Telefonkosten und mehr auszahlen liess, auf die er kein Anrecht hatte. Zudem stelle er seine Tochter mit einem Pensum von 30 Prozent an. Ihr Lohn wurde auf ein auf den Ex-Leiter lautendes Konto ausbezahlt, versteuert wurde das Geld jedoch von der jungen Frau.
Die Umstände dieser Anstellung sind laut einem am Mittwoch vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil noch nicht ausreichend abgeklärt worden. Dies muss das Kantonsgericht als Vorinstanz nun noch tun und den geschuldeten Schadenersatz neu bestimmen.
Im ersten Anlauf hatte die kantonale Instanz die Klage der Anstalt teilweise gutgeheissen und den Schadenersatz auf rund 196'000 Franken festgelegt. Einen Teil des Geldes wird die Migrantenseelsorge nicht zurück erhalten, da sie ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist und sie damit ein Selbstverschulden trifft.
Der frühere Geschäftsleiter war in den Nuller-Jahren nicht nur bei der Migrantenseelsorge angestellt. Er arbeitete über zehn Jahre lang zu 100 Prozent in einer der Luzerner Strafvollzugsanstalten. Als der Kanton Luzern 2012 feststellte, dass sein Angestellter einer unbewilligten Nebenbeschäftigung nachging, wurde der Mann 2013 sofort freigestellt und ordentlich gekündigt.
Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, läuft auch ein Strafverfahren gegen den Mann. Die Staatsanwaltschaft hat Ende 2019 eine Anklage eingereicht. Wie der Informationsbeauftragte der Luzerner Gerichte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagt, ist gegen den Mann ein Verfahren wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung am Kriminalgericht hängig. Die Verhandlung sei noch nicht terminiert, sollte jedoch im Frühjahr 2021 stattfinden.