Die St. Galler Regierung schlägt vor, dass Pflegekräfte ihre Ausbildungsbeiträge zurückzahlen müssen, wenn sie nach dem Studium nicht im Kanton arbeiten.
Pflegekräfte sollen besser entlohnt werden: In der Folge kommen auf viele Pflegebedürftige oder deren Angehörige Preissteigerungen zu.
Pflegekräfte im Kanton St. Gallen müssen einen Teil der Unterstützung zurückzahlen. - Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn

St. Galler Pflegekräfte sollen Unterstützungsbeiträge zurückzahlen, wenn sie im Anschluss an ihr Studium nicht im Kanton arbeiten. Diese Änderung schlägt eine vorberatene Kommission hinsichtlich der Umsetzung der Pflegeinitiative vor. Ansonsten unterstützt sie gemäss einer Mitteilung die Stossrichtung der Regierung.

Um die 2021 vom Schweizer Stimmvolk angenommene Pflegeinitiative umzusetzen, plant die St. Galler Regierung unter anderem Finanzierungslücken bei der Ausbildung von Pflegefachpersonen zu schliessen. Eine vorberatende Kommission des Kantonsrats unterstützt diesbezüglich ein von der Regierung ausgearbeitetes Gesetz zur Umsetzung der Initiative auf kantonaler Ebene in mehreren Punkten, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag heisst.

Arbeiten Pflegekräfte nach ihrer Ausbildung jedoch nicht im Kanton St. Gallen, ist die vorberatende Kommission gemäss der Mitteilung für eine Rückzahlungspflicht der geleisteten Ausbildungsbeiträge. Mit dem Verweis, dass mit der Initiative der Fachkräftemangel in der ganzen Schweiz bekämpft werden soll, wollte die Regierung auf eine solche Pflicht verzichten.

Anpassungen regt die Kommission zudem bei der Höhe der Ausbildungsbeiträge an, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Regierung schlug vor, zur Unterstützung bei den Lebensunterhaltskosten pro Ausbildungsjahr und Studierendem 25'000 Franken bis 40'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Die vorberatende Kommission beantragt, diese Beiträge auf 20'000 Franken respektive 30'000 Franken zu senken.

Auch für dreijähriges Studium möglich

Die Kommission schlägt weiter vor, Ausbildungsbeiträge auch für das dreijährige Studium an der Höheren Fachschule (HF) auszuzahlen. Der Vorschlag der Regierung sieht lediglich eine finanzielle Unterstützung für das zweijährige Studium vor.

Das Schweizer Stimmvolk hatte die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» im November 2021 deutlich angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Ausbildung zu fördern sowie die Arbeitsbedingungen und Abgeltung der Pflegekräfte zu verbessern.

Zur Umsetzung der Initiative im Kanton St. Gallen erarbeitete die Regierung ein Gesetz. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession. Eine Volksabstimmung ist für Herbst 2024 geplant.

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