Staatsanwalt fordert Gefängnis für Ramadan wegen Vergewaltigung
Die Genfer Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Tariq Ramadan im Jahr 2008 eine Frau vergewaltigt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Genfer Staatsanwalt fordert eine dreijährige Gefängnisstrafe für Tariq Ramadan.
- Ihm wird vorgeworfen, 2008 eine Frau in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben.
Die Genfer Staatsanwaltschaft hat am Dienstag eine dreijährige Gefängnisstrafe für Tariq Ramadan gefordert, davon 18 Monate unbedingt. Sie hält den Islamwissenschaftler für schuldig, im Oktober 2008 eine Frau in einem Hotelzimmer in Genf vergewaltigt zu haben.
Laut dem Ersten Staatsanwalt, Adrian Holloway, hat die 58-jährige Klägerin während des gesamten Verfahrens konstant und konsequent ausgesagt. Ihre Schilderung erweise sich im Gegensatz zu derjenigen von Ramadan als glaubwürdig und detailliert, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Sicherlich gebe es diese liebevollen Nachrichten, welche die Klägerin dem Islamwissenschaftler nach der Tat geschickt habe, sagte er. Seiner Ansicht nach seien diese Worte indes ein Beweis für die Macht, die Ramadan nach der Nacht mit seinem Opfer über dieses erlangt habe.
Holloway bewertete das «Fehlverhalten» von Ramadan als «schwerwiegend». Der Islamwissenschaftler habe die Aura, die er auf diese Frau hatte, benutzt, um diese zu missbrauchen, sie wie ein Objekt zu behandeln, sie hemmungslos zu schlagen, mit dem einzigen Ziel, sein sexuelles Verlangen zu befriedigen, fuhr der Staatsanwalt fort. Er sprach von «einer Tat an der Grenze zur schweren Vergewaltigung».
Klägerin brutal attackiert?
Es gebe nur zwei mögliche Versionen in diesem Fall, sagte Robert Assaël, einer der Anwälte der Klägerin, zu Beginn seines Plädoyers. «Entweder hat das Opfer eine grausame Vergewaltigung erlitten oder es lügt». Für den Rechtsanwalt besteht kein Zweifel daran, dass die Klägerin in jener Nacht im Oktober 2008 brutal attackiert wurde.
Der Anwalt stützt seine Gewissheit auf die zahlreichen Details, die seine Mandantin angegeben hat. Da wäre zum Beispiel das Bügelbrett, das im Hotelzimmer montiert war, oder bestimmte schlüpfrige Äusserungen, die der Islamwissenschaftler seinem Opfer gegenüber gemacht haben soll, sagte er.
Am Dienstagmorgen hörte die Berufungs- und Revisionsstrafkammer mehrere Zeugen an. Unter ihnen befand sich auch ein Showproduzent, der auf Antrag der Klägerin aussagte. Zwischen 2006 und 2016 kümmerte sich dieser Mann senegalesischer Herkunft unter anderem um Dieudonné, als der umstrittene französische Komiker in der Romandie auftrat.
Dieser Zeuge wird verdächtigt, ein anonymes Schreiben initiiert zu haben, das die Genfer Justiz kurz vor dem Prozess in erster Instanz gegen Ramadan im Mai 2023 erreichte. In diesem Schreiben heisst es, dass die Klägerin Dieudonné von einem «One-Night-Stand» mit Ramadan erzählt habe.
Der Showproduzent bestritt, der Verfasser dieses Schreibens zu sein. Er gab an, die Frau zu kennen. Sie sei am Ende der Aufführungen in die Garderoben gekommen und habe ihre Hilfe bei der Organisation angeboten, erklärte er. «Was ihre Beziehung zu Ramadan betrifft, denke ich, dass sie mit ihm ausgegangen ist oder so etwas», sagte er.
Aussage des Showproduzenten gibt zu reden
Als die Klägerin am Ende der Zeugenaussagen das Wort ergriff, verwahrte sie sich gegen die Äusserungen des Showproduzenten. «Ich habe nie jemandem gesagt, dass ich mit Tariq Ramadan ausgegangen bin», betonte sie und verwies auf eine bei der Genfer Justiz hängige Klage.
Ihr Anwalt, Robert Assaël, forderte das Gericht auf, die Aussage des Showproduzenten nicht zu berücksichtigen. Dieser Mann lüge, wenn er behaupte, nicht der Verfasser des anonymen Briefes zu sein. Zudem sei es unmöglich, die tieferen Beweggründe zu kennen, die ihn zu diesen späten Enthüllungen veranlasst hätten.
In der ersten Instanz hatte der Erste Staatsanwalt, Adrian Holloway, die gleiche Strafe für den Islamwissenschaftler gefordert, nämlich eine dreijährige Haftstrafe, von der die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Genfer Strafgericht sprach Ramandan im Mai vergangenen Jahres frei. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.