Mutter

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe für Berner Mutter

Keystone-SDA
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Köniz,

Die Mutter, die ihre Tochter (†8) in einem Wald in Niederwangen BE getötet haben soll, soll lebenslang hinter Gitter. Dies fordert die Staatsanwaltschaft.

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In diesem Waldstück wurde das Mädchen tot aufgefunden. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit heute Mittwoch läuft der Prozess im Mordfall von Niederwangen BE.
  • Eine Mutter soll im Februar 2022 ihre damals 8-jährige Tochter getötet haben.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe.

Die Frau, die im Februar 2022 ihre achtjährige Tochter in einem Wald in Niederwangen BE umgebracht haben soll, müsse zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem erstinstanzlichen Gericht in Bern gefordert.

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Die Angeklagte bestreitet die Tat. Direkte Beweise gebe es in diesem Fall keine, wohl aber eine Vielzahl von Indizien, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Für sie besteht aufgrund des Gesamtbildes der Indizien kein Zweifel an der Täterschaft der Mutter.

Der beim Tatort gefundene Stein passe zu den Verletzungen am Kopf des Kindes. Am Stein hätten sich Blut und Haare des Kindes gefunden und in einer Nebenkomponente auch DNA-Spuren der Mutter, führte die Staatsanwaltschaft aus.

Staatsanwaltschaft stützt sich auf Zeugenaussagen

Diese stütze sich auch auf einen Zeugen, einen damals 12-jährigen Jungen, der Mutter und Tochter zur Tatzeit auf dem Weg in den Wald gesehen haben will. Seine Aussagen wertet die Staatsanwaltschaft als widerspruchsfrei und glaubwürdig.

Die Leiche des Mädchens wurde bei einer Art Unterschlupf im Wald gefunden, den das Mädchen einige Tage zuvor mit seiner Mutter aus Ästen gebaut hatte. Dieses nicht am Weg liegende Versteck hätten nur die beiden gekannt, was gegen eine Dritttäterschaft spreche, so die Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte gab an, zur Tatzeit zu Hause gewesen und Musik gehört zu haben. Die Frau habe bis kurz nach 16.30 Uhr das Mobiltelefon benutzt, danach aber rund eine Stunde nicht mehr. Dies sei just die Zeit, in der der Zeuge Mutter und Mädchen auf dem Weg in den Wald gesehen habe.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem regelrechten «Eliminationsmord». Die Mutter habe das Kind aus äusserst egoistischen Gründen aus dem Weg räumen wollen. Das Verschulden wiege äusserst schwer. Mildernde Umstände seien keine ersichtlich.

Verteidigung fordert Freispruch

Die Frau, die seit Mittwoch in Bern wegen Mordes an ihrer Tochter vor Gericht steht, soll vollumfänglich freigesprochen werden. Das hat am Donnerstag ihr Verteidiger gefordert. Er sah insbesondere Widersprüche in den Zeugenaussagen.

Ein zur Tatzeit 12-jähriger Junge hatte bei der Polizei ausgesagt, Mutter und Tochter um die Tatzeit gesehen zu haben. Die Aussagen des Jungen seien widersprüchlich, führte der Verteidiger aus. Zudem habe der Junge einen ausgesprochenen Geltungsdrang. Er habe erstmals im Schulbus erzählt, er habe Mutter und Tochter gesehen, noch bevor er bei der Polizei ausgesagt hatte.

Weiter sei ein Dritttäterschaft sei zu wenig intensiv abgeklärt worden. Stattdessen hätten sich die Ermittler auf belastendes Material gegen seine Mandantin konzentriert. «Was nicht passte, wurde passend gemacht», sagte der Verteidiger. Entlastendes sei zu wenig einbezogen werden.

Zwei Männer hätten ebenfalls Motiv

Dabei gebe es durchaus Personen im Umfeld der Mutter, die allenfalls ein Motiv für eine solche Tat gehabt hätten. Namentlich zwei Männer, mit denen sie eine erfolglose Beziehung hatte oder die sexuellen Kontakt mit der Frau angestrebt hatten. Deren Alibis seien nicht genügend abgeklärt worden, befand die Verteidigung.

Dazu komme, dass das rechtsmedizinische Gutachten besage, dass ein als Tatwaffe identifizierter Stein nicht allein für die tödlichen Verletzungen in Frage komme. Eine andere Tatwaffe habe man nie gefunden und auch nicht intensiv gesucht.

Am Stein sei eine DNA-Kontaktspur der Mutter gefunden worden, weil die Frau den Stein einige Zeit vor der Tat mit ihrer Tochter zusammen ausgegraben habe. Doch die Spur finde sich nur an einem einzigen Ort auf dem Stein – an einer unhandlichen Stelle, die nicht geeignet sei, um den Stein zum Schlagen zu benutzen.

Auch würden Hunderte Fotos auf dem Mobiltelefon eine liebevolle Beziehung von Mutter und Tochter belegen. Sowie Chat-Nachrichten, führte der Verteidiger aus.

Nicht so gut in der Nachbarschaft angekommen

Gleichzeit habe das Mädchen oft allein draussen gespielt, weil es bei den Kindern in der Nachbarschaft nicht so gut ankam. Auch im Wald. Aber ihrer Mutter nicht immer die Wahrheit gesagt, wohin es gehe. Und das Mädchen sei nicht immer auf direktem Weg nach Hause gekommen – einmal habe es sie gar mit der Polizei suchen müssen, sagte der Verteidiger.

Eine Lehrerin beschrieb, das Kind habe oft die Nähe anderer gesucht, sei offen gegenüber anderen Menschen gewesen und neugierig. Es sei also durchaus vorstellbar, dass das Kind auch einer Dritttäterschaft gegenüber neugierig und offen gewesen sei und zu seinem kleinen Versteck im Wald geführt habe.

Seine Mandantin sei unschuldig, zeigte sich der Verteidiger überzeugt. Sie sei deshalb freizusprechen und für die erlittene Haft von über 800 Tagen mit insgesamt 172'600 Franken zu entschädigen.

Die Angeklagte, eine heute 32-jährige Frau, wird beschuldigt, am 1. Februar 2022 ihre achtjährige Tochter in einem Wald in der Nähe ihres Wohnorts mit einem Stein erschlagen zu haben.

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