Die Mutter, die Anfang 2022 in einem Wald in Niederwangen BE ihre damals 8-jährige Tochter ermordet haben soll, steht ab heute vor Gericht.
In diesem Waldstück wurde das Mädchen tot aufgefunden. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Bern steht ab heute Mittwoch eine 32-jährige Mutter vor Gericht.
  • Sie wird verdächtigt, ihre Tochter Anfang 2022 in einem Wald ermordet zu haben.
  • Der Fall in Niederwangen BE löste weit über die Region hinaus Bestürzung aus.
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Die wegen der Tötung ihrer Tochter in Bern angeklagte Frau leidet laut dem psychiatrischen Gutachter nicht an einer grösseren psychischen Störung. Sie habe eine Akzentuierung, die jedoch die Schwelle zu einer Persönlichkeitsstörung nicht überschreite.

Die Frau stamme aus einem wertkonservativen Umfeld, was auch ihre Ansprüche an sich selber, etwa als Mutter, geprägt habe. Daneben habe die Angeklagte aber auch ein grosses Freiheitsbedürfnis. Diese beiden Komponenten führten zu inneren Konflikten, führte der Gutachter am Mittwoch vor dem Regionalgericht Bern aus.

Die Persönlichkeitsakzentuierung mache es der Frau in Partnerschaften nicht einfach, daneben funktioniere sie aber sehr gut, etwa im Beruf.

Mutter: «Tochter war nicht der Grund für die Trennung»

Die Mutter sieht den Grund für die Trennung von ihrem Lebenspartner nicht in ihrer Tochter. «Nein», beantwortet die Frau laut und deutlich die entsprechende Frage des Gerichts.

Die Trennung von ihrem Partner sei für sie aus dem Nichts gekommen und habe ihr den Boden unter den Füssen weggezogen, erzählte die Angeklagte. Der Ex-Freund hatte ausgesagt, die Mutter sei nach der Trennung abweisend zur Tochter gewesen. Die Angeklagte räumte ein, in dieser Zeit wohl dünnhäutig und verletzt gewesen zu sein. Sie habe ihrer Tochter aber keinesfalls das Gefühl geben wollen, sie sei nicht willkommen.

Haben Sie die Berichterstattung rund um den Mord in Niederwangen BE mitverfolgt?

Für sie sei auch in Bezug auf eine Partnerschaft immer klar gewesen, dass es Mutter und Tochter nur im Doppelpack gebe. Das Leben als Alleinerziehende sei natürlich nicht immer einfach gewesen, aber sie sei nicht überfordert gewesen.

Das letzte Mal habe sie ihre Tochter lebend gesehen, als sie die Wohnung verlassen habe, um zu einer Freundin zu gehen. Ihre Tochter habe sich sehr auf den Besuch gefreut.

Der Gerichtspräsident fragte die Angeklagte auch nach dem Auffinden der leblosen Tochter durch die Mutter. Sie sei unter Schock gestanden und habe gar nicht mehr richtig denken können, sagt die Frau unter Tränen. Sie habe nur einen Impuls gehabt, Hilfe zu holen.

Vor der Befragung der Angeklagten vernahm das Gericht auch den Bruder der Frau. Dieser gab an, dass seine Schwester in Bezug auf Gewalt in ihrer Herkunftsfamilie unwahre Angaben gemacht habe. Es habe nie und nimmer Gewalt in dem von ihr geschilderten Ausmass in der Familie gegeben. Vielleicht ab und zu mal einen «Chlapf», wenn man etwas angestellt habe.

Seine Schwester habe sich schon lange in diese Geschichte hineingesteigert, wohl weil sie gemerkt habe, dass sie damit Aufmerksamkeit erregen könne.

Mutter werden mutmasslichem Mord vor Gericht

Eine heute 32-jährige Frau muss sich ab Mittwoch im Kanton Bern wegen Mordes und allenfalls vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten. Die Angeklagte soll im Februar 2022 ihre damals achtjährige Tochter in einem Wald in Niederwangen BE getötet haben.

Als die Polizei das Kind leblos im Wald fand, war unklar, ob es ein Unfall oder Gewaltverbrechen war. Der Verdacht, dass die Mutter das Kind getötet haben könnte, erhärtete sich jedoch.

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Das Mädchen (†8) lag neben einer Wohnsiedlung tot im Wald.
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Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort.
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Rund 60 Polizisten suchten den Wald ab.
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Die Polizei fand einen blutigen Stein mit DNA-Spuren der Mutter des Opfers.
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Kerzen erinnern an das tote Mädchen.

Seither ist die heute 32-jährige Frau in Haft. Sie bestreitet die Tat. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Die Angeklagte hat sich vergeblich bis vor Bundesgericht gegen die Inhaftierung gewehrt.

Gemäss diesem Bundesgerichtsurteil hält die Berner Justiz es für «zumindest plausibel», dass die Frau überfordert und unglücklich war. Deswegen soll sie ihre Tochter aus Überforderung und Unvereinbarkeit des Mutterseins mit dem gewünschten Privatleben getötet haben könnte. Sie müsse vermutet haben, ihre Tochter sei ein Grund gewesen, weshalb ihr vormaliger Partner die Beziehung mit ihr beendet habe.

Das erstinstanzliche Regionalgericht Bern-Mittelland wird nun also folgende Fragen klären müssen: Hat die Frau tatsächlich ihre Tochter umgebracht und wenn ja: warum?

Indizien weisen auf Mord hin

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter am Tattag mit dem Kind in den Könizbergwald ging. Dort soll sie ihm mit einem Stein schwere Kopfverletzungen zugefügt haben. Am Stein fanden sich Blut und Haare des Mädchens und eine DNA-Spur der Mutter. Ausserdem sagte ein zwölfjähriger Knabe aus, er habe die Frau und deren Tochter kurz vor der Tatzeit im Wald gesehen.

Die Gerichtsverhandlung ist auf drei Tage angesetzt, das Urteil wird am 13. Juni bekannt gegeben. Der Fall löste seinerzeit in der Region und weit darüber hinaus grosse Bestürzung aus.

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